Landtagsbeschluss: Polizisten sollen in der Regel Namensschilder tragen

Datum04.12.2025 15:59

Quellewww.zeit.de

TLDRDer Thüringer Landtag hat einen Beschluss gefasst, der Polizisten in der Regel zur Trage eines Namensschildes verpflichtet. Ziel ist es, Offenheit und Transparenz zu fördern sowie das Vertrauen in die Polizei zu stärken. Bei speziellen Einsätzen bleibt jedoch die Nutzung numerischer Kennzeichnungen möglich. Zusätzlich wurde die Regelbeurteilung für Lehrer abgeschafft, was vom Bildungsminister als bedeutender Schritt zur Entlastung der Lehrkräfte und zur Reduzierung bürokratischer Aufwände hervorgehoben wird.

InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Landtagsbeschluss“. Lesen Sie jetzt „Polizisten sollen in der Regel Namensschilder tragen“. Thüringer Polizistinnen und Polizisten sollen in der Regel ein Namensschild tragen. Das sieht eine Änderung im Bereich des Dienstrechtes vor, die der Landtag in Erfurt verabschiedete. Demnach soll das Tragen eines Namensschildes Offenheit und Transparenz zum Ausdruck bringen und das Vertrauen in die Polizei stärken, hieß es im Entwurf der Fraktionen von CDU, BSW und SPD. Bei speziellen Einsätzen sollen die Polizeibeamten aber auch weiterhin numerische Kennzeichnungen tragen können. Mit der Gesetzesänderung werden zudem Regelbeurteilungen für Lehrer abgeschafft. Thüringens Bildungsminister Christian Tischner (CDU) sieht dies als Meilenstein für Lehrerentlastung und den Bürokratieabbau. "Damit entfällt ein seit vielen Jahren kritisiertes, zeit- und personalaufwändiges Verfahren für die Thüringer Lehrkräfte", so Tischner am Rande der Landtagssitzung. Die gewonnene Zeit und Energie könne in die Unterrichtsvorbereitung und die individuelle Förderung von Schülern investiert werden. © dpa-infocom, dpa:251204-930-380781/1