Datum04.12.2025 15:49
Quellewww.zeit.de
TLDRIm Prozess um den tödlichen Messerangriff im Schlosspark Center hat der 25-jährige Angeklagte die Tat gestanden. Der Angriff geschah nach einem Streit mit dem 17-jährigen Opfer, wobei der Täter mit einem 13 Zentimeter langen Messer sechs Verletzungen zufügte, die tödlich waren. Die Staatsanwaltschaft und Verteidigung einigten sich auf ein Strafmaß von fünf Jahren und sechs Monaten bis sieben Jahren, abhängig von der Glaubwürdigkeit des Geständnisses. Der Angeklagte wurde im Mai 2025 nach seiner Flucht festgenommen. Ein Urteil wird im Januar erwartet.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Prozess nach Messerangriff“. Lesen Sie jetzt „Geständnis im Schlosspark Center-Totschlagprozess“. Im Prozess um den tödlichen Messerangriff an einem Seiteneingang des Schweriner Schlosspark Centers vor zehn Monaten hat der Angeklagte die Tat gestanden. Zuvor hatten sich Staatsanwalt, Richter und Verteidiger auf ein Strafmaß von höchstens sieben Jahren verständigt, sollte der Mann ein glaubhaftes Geständnis ablegen, wie ein Gerichtssprecher berichtete. Als Untergrenze für das Strafmaß wurden fünf Jahre und sechs Monate genannt. Angeklagt ist ein 25-jähriger wegen Totschlags. Das Opfer war ein 17 Jahre alter Landsmann des Afghanen. Dem gewaltsamen Tod des Jugendlichen am 4. Februar 2025 soll der Anklage zufolge ein Streit vorausgegangen sein. Der Angeklagte forderte den Jungen demnach auf, gemeinsam das Einkaufszentrum zu verlassen. Kaum hatten sie den Seiteneingang passiert, soll er auf den 17-Jährigen eingestochen haben – laut Anklage "in schneller Abfolge und mit hoher Intensität der Gewalteinwirkung". Die Klinge des Messers war demnach 13 Zentimeter lang. Der Junge erlitt den Angaben zufolge sechs Stich- und zwei Schnittverletzungen, darunter drei Stiche in den Rücken. Ein Stich in die Brust war demnach der tödliche. Der Jugendliche verblutete in der Notaufnahme des Krankenhauses. Der mutmaßliche Täter flüchtete. Den Ermittlungen zufolge führte ihn seine Flucht über Hamburg und Köln nach Paris und weiter nach Großbritannien. Dort wurde er im April 2025 auf Grundlage eines Europäischen Haftbefehls festgenommen und im Mai an Deutschland ausgeliefert. Mit einem Urteil wird im Januar gerechnet. © dpa-infocom, dpa:251204-930-380671/1