Datum04.12.2025 12:52
Quellewww.zeit.de
TLDRDas Verkehrsministerium plant, bis Jahresende mehrere Milliarden Euro für die Sanierung von Bahnstrecken freizugeben. Verkehrsstaatssekretär Ulrich Lange betont, dies soll die Schieneninfrastruktur modernisieren und verbessern. Der Bundesrechnungshof kritisiert jedoch den Finanzplan als ungeeignet und nennt ihn ein "Fass ohne Boden", da die Verwendung der Mittel ohne garantierte Wirtschaftlichkeit sei. Die Mittel könnten verfassungsrechtliche Risiken mit sich bringen, da sie nicht den Zweck des Sondervermögens für zusätzliche Investitionen entsprechen.
InhaltDas Verkehrsministerium will mit Mitteln des Infrastruktur-Sondervermögens Bahnstrecken sanieren. Der Bundesrechnungshof kritisiert den Finanzplan als "Fass ohne Boden". Die Bundesregierung plant noch bis Jahresende, Mittel in Höhe von mehreren Milliarden Euro für die Bahn freizugeben. Damit soll unter anderem die Sanierung wichtiger Bahnstrecken finanziert werden. Mit der Zustimmung durch den Haushaltsausschuss des Bundestages könnten die Mittel noch in diesem Jahr freigegeben werden, sagte Verkehrsstaatssekretär Ulrich Lange (CSU). "Wir verdoppeln die Ersatzinvestitionen, unterstützen bei der Instandsetzung und schaffen so die Grundlage für eine zuverlässige, moderne und barrierefreie Schieneninfrastruktur", sagte Lange. Konkret geht es dabei darum, die für dieses und kommendes Jahr in einem Vertrag zwischen dem Bund und der Deutschen Bahn vorgesehenen Mittel für das Bestandsnetz teils zu verdoppeln. Dabei geht es um mehrere Milliarden Euro pro Jahr. Deren Einsatz für eine beschleunigte Sanierung des Schienennetzes wird aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaschutz finanziert. Geregelt ist die Verwendung in einem Nachtrag zur sogenannten Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung III (LuFV III) (PDF) zwischen dem Bund und der Bahn. Die Pläne für das Finanzierungsvorhaben sind nicht unumstritten. So kritisierte der Bundesrechnungshof in einem Schreiben an mehrere Ausschüsse des Bundestages die LuFV III als ungeeignet, um ein leistungsfähiges Schienennetz zu gewährleisten. Es könne nicht sichergestellt werden, dass die Bundesmittel bedarfsgerecht und wirtschaftlich verwendet werden, die Finanzierung habe sich zu einem "Fass ohne Boden" entwickelt. Außerdem handle es sich bei den Ausgaben zur Instandsetzung nicht um Investitionen, kritisierte der Bundesrechnungshof weiter. Damit entspreche die Finanzierung nicht dem Zweck des Sondervermögens, das explizit zusätzliche Investitionen finanzieren solle. Dass die Mittel dennoch auf diese Weise genutzt würden, bringe "verfassungsrechtliche Risiken" mit sich.