Datum04.12.2025 12:41
Quellewww.zeit.de
TLDREin Oberlandesgericht in Frankfurt am Main entschied, dass eine deutsche Sparkasse 37.000 Euro aus Moskau an ein deutsches Unternehmen auszahlen muss. Die Bank hatte die Zahlung aufgrund des Verdachts auf Sanktionsverstöße blockiert, doch das Gericht bestätigte, dass Überweisungen aus Russland nicht automatisch den EU-Sanktionen unterliegen. Die Geschäftspartnerin in Moskau steht nicht auf der Sanktionsliste, was bedeutet, dass keine verbotene Finanzhilfe gemäß der Sanktionsverordnung vorliegt.
InhaltEine deutsche Sparkasse blockiert eine Zahlung aus Moskau wegen des Verdachts auf Sanktionsverstöße. Zu Unrecht, wie nun ein Gericht entschied. Überweisungen aus Russland unterliegen nicht automatisch den EU-Sanktionen. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden. Eine Sparkasse hatte sich geweigert, rund 37.000 Euro an ein deutsches Unternehmen auszuzahlen – das Geld stammte von einer russischen Firma. Die Bank hatte den Betrag wegen möglicher Verstöße gegen die Russlandsanktionen beim Amtsgericht hinterlegen lassen. Die Zahlung war bereits im Februar 2022 erfolgt und stand im Zusammenhang mit der Lieferung von Zentrifugalpumpen durch das deutsche Unternehmen. Die Sparkasse vermutete einen Verstoß gegen die EU-Sanktionsverordnung und blockierte das Geld. Das Landgericht Wiesbaden hatte die Bank bereits zur Auszahlung verpflichtet, nun bestätigte das Oberlandesgericht diese Entscheidung. Die Geschäftspartnerin aus Moskau zählt demnach nicht zu den Menschen, die von der EU auf die Sanktionsliste gesetzt wurden. In diesem Fall sei keine verbotene Finanzhilfe im Sinn der Sanktionsverordnung zu befürchten, entschieden die Richter.