Wohnungspolitik: Sachsen erleichtert Zugang zu Sozialwohnungen

Datum04.12.2025 04:30

Quellewww.zeit.de

TLDRSachsen erhöht ab Januar 2026 die Einkommensgrenzen für den Wohnberechtigungsschein (WBS), um mehr Menschen Zugang zu Sozialwohnungen zu ermöglichen. Die Grenze für Ein-Personen-Haushalte steigt von 16.800 auf 20.520 Euro, für Zwei-Personen-Haushalte von 25.200 auf 30.780 Euro. Zusätzlich gibt es Erhöhungen für weitere Personen und Kinder. Infrastrukturministerin Regina Kraushaar betont, dass dieser Schritt den Zugang zu gefördertem Wohnraum für bedürftige Haushalte erleichtert und die Entwicklung des Mindestlohns berücksichtigt wurde.

InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Wohnungspolitik“. Lesen Sie jetzt „Sachsen erleichtert Zugang zu Sozialwohnungen“. Mehr Menschen sollen in Sachsen künftig Anspruch auf geförderten Wohnraum haben. Die Einkommensgrenze für einen sogenannten Wohnberechtigungsschein (WBS) werde ab Januar 2026 deutlich erhöht, wie das sächsische Infrastrukturministerium mitteilte. "Sozialer Wohnungsbau soll wirken, auch in der gesellschaftlichen Mitte", sagte Infrastrukturministerin Regina Kraushaar (CDU) laut Mitteilung.  Für einen Ein-Personen-Haushalt steigt die Einkommensgrenze nach Angaben des Ministeriums ab dem kommenden Jahr von 16.800 auf 20.520 Euro brutto. Für einen Zwei-Personen-Haushalt werde die Grenze von 25.200 auf 30.780 Euro angehoben. Hinzu kämen künftig 7.011 Euro für jede weitere Person und zusätzlich 855 Euro pro Kind. Für die Anhebung der Einkommensgrenzen habe Kraushaar am Dienstag eine entsprechende Verordnung unterzeichnet, so das Ministerium. "Damit öffnen wir den Zugang zu gefördertem Wohnraum für weitere Haushalte, die ihn brauchen", sagte Kraushaar demnach.  Für die Bemessung der neuen Grenze wurden laut Ministerium auch der Mindestlohn und dessen Entwicklung bis 2027 berücksichtigt. Mit einem WBS haben Mieterinnen und Mieter Anspruch auf eine Sozialwohnung. © dpa-infocom, dpa:251204-930-377293/1