Datum03.12.2025 17:36
Quellewww.spiegel.de
TLDRAmazon-Prime-Kunden können bis 2025 Geld wegen einer rechtswidrigen Preiserhöhung von 2022 zurückfordern. Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf haben Abonnenten, die ihr Abo vor der Erhöhung abgeschlossen und nicht zugestimmt haben, Anspruch auf Erstattung. Die Verbraucherzentrale NRW plant eine Sammelklage. Kunden sollten bis Ende 2025 schriftlich eine Rückforderung einreichen, um Verjährungsfristen zu vermeiden. Zudem wird empfohlen, Verzugszinsen anzufordern. Die rechtlichen Auseinandersetzungen über Werbepraktiken von Amazon sind noch nicht abgeschlossen.
InhaltWeil die Preiserhöhung des US-Unternehmens 2022 rechtswidrig war, können bestimmte Amazon-Abonnenten Geld zurückverlangen – am besten bis Jahresende. Wie das funktioniert, verrät die Stiftung Warentest. Im Herbst 2022 erhöhte Amazon seinen Prime-Abopreis einseitig. Das Monatsabo wurde dadurch einen Euro teurer. Und ein Jahresabo – bis dahin 69 Euro – kostete nach diesem Zeitpunkt gleich 20,90 Euro mehr. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen klagte dagegen – und bekam vor dem Landgericht recht. Auch das Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigte Ende Oktober, dass diese Preiserhöhung rechtswidrig war. Viele Amazon-Prime-Kunden, die ihr Abo vor Herbst 2022 abgeschlossen haben, können jetzt wegen der unrechtmäßigen Preiserhöhung Geld von dem Unternehmen zurückverlangen. Dabei sollte man am besten bis Ende 2025 handeln, rät die Stiftung Warentest. Damit sei sichergestellt, dass die Erstattung von Zahlungen, die bereits 2022 geleistet wurden, nicht verjährt. Die Erstattung der gezahlten Differenz zwischen altem und neuem Abopreis können Kunden und Kundinnen verlangen, die das Monats- oder Jahres-Abo noch zum alten Preis abgeschlossen und der Preiserhöhung nicht zugestimmt haben. Als Zustimmung gilt, wenn Prime-Abonnenten nach Ankündigung der neuen Preise vom Jahres- aufs Monats-Abo oder umgekehrt gewechselt haben, erklärt die Stiftung Warentest. Sie müssen die Zahlung schriftlich einfordern. Die Stiftung Warentest bietet dafür auf ihrer Webseite einen Musterbrief mit Hinweisen zum Ausfüllen an. Tipp: Sichern Sie sich zusätzlich zur Erstattung auch das Recht auf Verzugszinsen. Dafür muss Amazon ultimativ zur Zahlung aufgefordert werden, wie es auch im Musterbrief der Warentester steht. Auch die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen plant wegen der Preiserhöhung außerdem eine Sammelklage. Schon im Sommer hatte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg eine Klage gegen Amazon gewonnen. Das Unternehmen hatte Sonderangebote der "Prime Deal Days" nicht richtig gekennzeichnet. Die Werbung verstieß daher gegen die Preisangabenverordnung sowie gegen das Wettbewerbsrecht. Das OLG-Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig, die Revision zum Bundesgerichtshof wurde zugelassen. Bis also höchstrichterlich entschieden ist, könnten noch Monate oder mehr als ein Jahr vergehen. So lange müssen Betroffene im Zweifel auf eine Rückzahlung warten.