Datum16.10.2025 18:13
Quellewww.zeit.de
TLDRDas Landgericht Hamburg hat die Anträge dreier Angeklagter auf Abtrennung ihres Verfahrens im Block-Prozess um die mutmaßliche Entführung von Kindern abgelehnt. Die Richter befürchten eine doppelte Beweisaufnahme, da die Beihilfe zur Haupttat nur im gemeinsamen Verfahren bewertet werden kann. Neben Christina Block stehen sechs weitere Personen, darunter Verwandte und ein Sicherheitsunternehmer, wegen mutmaßlicher Beihilfe vor Gericht. Die Kammer erkennt die Belastung der Antragsteller an, sieht jedoch keinen Grund für eine Aufspaltung des Verfahrens.
InhaltDrei Angeklagte im Block-Prozess wollten ihr Verfahren vom Hauptprozess abtrennen. Dem widersprach das Landgericht Hamburg, es befürchtet eine doppelte Beweisaufnahme. Im Prozess um die mutmaßliche Entführung der Kinder von Christina Block hat das Landgericht Hamburg die Anträge dreier Angeklagter auf Abtrennung des Verfahrens abgelehnt. In dem Prozess sind neben Christina Block sechs weitere Personen angeklagt. Darunter sind eine Verwandte, deren Ehemann und ein deutscher Sicherheitsunternehmer. Sie stehen wegen mutmaßlicher Beihilfe vor Gericht. Es sei zwar nachvollziehbar, dass die Antragsteller aufgrund des vorliegenden Strafverfahrens erheblich belastet seien, teilte das Landgericht mit. Aber eine Aufspaltung des Verfahrens würde nach Ansicht der Kammer zur mindestens doppelten Durchführung einer weitgehend identischen umfangreichen Beweisaufnahme führen. "Denn die Strafbarkeit einer Beihilfe komme nur dann in Betracht, wenn auch eine entsprechende Haupttat im selben Verfahren festgestellt werden könne", so das Gericht. Dieser Artikel wird weiter aktualisiert.