Gefälschte historische Funde: Punktsieg für Beschuldigten in Archäologie-Skandal

Datum16.10.2025 16:59

Quellewww.zeit.de

TLDRDer unter Manipulationsverdacht stehende Archäologe aus Rheinland-Pfalz erhält nach einem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Koblenz sein volles Beamtengehalt zurück, während das Disziplinarverfahren weiterläuft. Richter argumentierten, dass keine hinreichende Wahrscheinlichkeit für vorsätzliche Manipulation vorliege. Vorwürfe beziehen sich auf falsche historische Funde, darunter die umstrittenen „Neandertaler von Ochtendung“ und das „Schlachtfeld von Riol“. Der Gehalt wurde zunächst einbehalten, der Beschluss des OVG kann nicht angefochten werden.

InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Gefälschte historische Funde“. Lesen Sie jetzt „Punktsieg für Beschuldigten in Archäologie-Skandal“. Der unter Manipulationsverdacht stehende Archäologe aus Rheinland-Pfalz bekommt nach einem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Koblenz (OVG) wieder sein volles Beamtengehalt. "Die Zahlung des einbehaltenen Teils seiner Bezüge wurde unmittelbar nach der Entscheidung des OVG Koblenz wieder aufgenommen", teilte eine Sprecherin des Innenministeriums auf Anfrage mit.  Das Disziplinarverfahren gegen den Landesbeamten laufe aber weiter. "Nach derzeitigem Stand haben die erhobenen Vorwürfe weiterhin Bestand", so die Ministeriumssprecherin. Der Archäologe dürfe auch die Dienstgeschäfte nach wie vor nicht weiter führen.  Allein nach Aktenlage habe sich keine hinreichende Wahrscheinlichkeit für die Vorwürfe der vorsätzlichen Manipulation ergeben, argumentierten die Richter. Dies sei aber keine endgültige Entscheidung.  Der Anwalt des Landesarchäologen sprach von einer Wende im sogenannten Archäologie-Skandal. "Der Senat hat verschiedene Defizite in den bisherigen Ermittlungen klar aufgezeigt." Der Dienstherr werde ergänzende Ermittlungen anstellen müssen.  "Momentan wird der Beschluss des OVG Koblenz im Hinblick auf gegebenenfalls weitere erforderliche Ermittlungsmaßnahmen ausgewertet, so dass das Disziplinarverfahren beschleunigt weiterbetrieben werden kann", sagte die Ministeriumssprecherin.  Der Beschuldigte hatte seit Januar die Hälfte seiner Bezüge nicht mehr erhalten und war dagegen vor Gericht gezogen, wie ein Gerichtssprecher erläuterte. Das OVG gab dem Archäologen in zweiter Instanz vorläufig recht und entschied damit anders als das Verwaltungsgericht Trier in erster Instanz. Der OVG-Beschluss ist nicht anfechtbar. Dem freigestellten Landesbeamten wird seit mehr als einem Jahr vorgeworfen, geschichtsträchtige Funde bewusst manipuliert zu haben. Darunter sind neben rund 20 falsch datierten Schädeln auch zwei sogenannte Sensationsfunde: Der "Neandertaler von Ochtendung" und das "Schlachtfeld von Riol" - angeblicher Fundort einer historisch bezeugten Schlacht aus dem 1. Jahrhundert nach Christus Geburt. Der beschuldigte Landesarchäologe habe alle Vorwürfe entschieden zurückgewiesen, betonte sein Anwalt.  An der Aufklärung sind als Ombudsleute die Experten Ulf Ickerodt, Landesarchäologe von Schleswig-Holstein, sowie Silviane Scharl vom Institut für Ur- und Frühgeschichte der Kölner Universität beteiligt. © dpa-infocom, dpa:251016-930-169721/2