Rechner: So viel Geld bekommen Sie während der Kurzarbeit

Datum31.03.2020 11:48

Quellewww.spiegel.de

TLDRIn der Coronakrise bringen viele Unternehmen ihre Mitarbeiter in Kurzarbeit, um Kündigungen zu vermeiden. Arbeitnehmer erhalten 60 % ihres Nettolohns, 67 % mit Kindern. Kurzarbeit kann teilweise erfolgen, sodass weiterhin Lohn vom Arbeitgeber gezahlt wird. Die Höhe des Kurzarbeitergeldes variiert und kann über einen interaktiven Rechner ermittelt werden. Die Berechnung erfordert Angaben zum Brutto-Monatsgehalt, zur verbleibenden Arbeitszeit, zur Haushaltskonstellation und zur Lohnsteuerklasse. Unterschiedliche Regelungen gelten für Ost- und Westdeutschland.

InhaltIn der Coronakrise schicken viele Unternehmen ihre Mitarbeiter in Kurzarbeit - manche ganz, manche zum Teil. Wie viel Geld gibt es dann jeweils? Finden Sie es heraus mit dem interaktiven Rechner. Die Corona-Pandemie stürzt auch die deutsche Wirtschaft in eine Krise. Viele Unternehmen spüren sie bereits. Um ihren Mitarbeitern nicht kündigen zu müssen, schicken sie diese nun in Kurzarbeit. Arbeitnehmer erhalten dann Geld aus der Arbeitslosenversicherung - grundsätzlich auch in dieser Höhe: 60 Prozent des Nettolohns, Arbeitnehmer mit Kindern im Haushalt 67 Prozent. Allerdings wird nicht jeder Arbeitnehmer vollständig auf Kurzarbeit gesetzt. Es ist möglich (und auch üblich), dass Arbeitnehmer in Kurzarbeit noch einen Teil der vereinbarten Arbeitszeit leisten. Sie erhalten dann weiterhin einen entsprechenden Anteil des Lohns vom Arbeitgeber. Für den Entgeltausfall erhalten sie dann Kurzarbeitergeld - also 60 oder 67 Prozent der Summe, die ihnen zu ihrem normalen Nettolohn fehlt. Wie viel das konkret ist, ist je nach Fall schwierig zu berechnen. Mit unserem Kurzarbeitergeld-Rechner können Sie schnell und unkompliziert ausrechnen, mit wie viel Einnahmen Sie in Ihrem konkreten Fall rechnen können. Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung. Um den Rechner benutzen zu können, müssen Sie zunächst ihr reguläres Brutto-Monatsgehalt eintragen (im Feld "Bruttoarbeitsentgelt Soll"), dann das Brutto-Monatsgehalt, das Sie auch während der Kurzarbeit noch von Ihrem Arbeitgeber erhalten (im Feld "Bruttoarbeitsentgelt Ist"). Gilt für Sie die sogenannte Kurzarbeit Null - arbeiten Sie also überhaupt nicht mehr - wird auch Ihr Ist-Bruttogehalt null Euro betragen. Ist Ihre Arbeitszeit um die Hälfte reduziert, wird auch Ihr Ist-Bruttogehalt um die Hälfte gekürzt sein. Außerdem müssen Sie noch angeben, ob Kinder in Ihrem Haushalt leben - und in welchem Bundesland Sie leben. Letzteres ist deshalb nötig, weil für Ost- und Westdeutschland unterschiedliche Beitragsbemessungsgrenzen gelten. Liegt Ihr Bruttogehalt auch mit Kurzarbeit noch über dieser Grenze, wird kein Kurzarbeitergeld bezahlt. Anschließend müssen Sie Ihre Lohnsteuerklasse kennen. Hier eine kurze Übersicht, in welche Klasse Sie gehören: Die Lohnsteuerklasse I gilt für die folgenden Arbeitnehmer: Die Lohnsteuerklasse II gilt für Alleinerziehende, die die Voraussetzungen der Steuerklasse I erfüllen und die zusätzlich Anspruch auf den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende haben. In die Lohnsteuerklasse III fallen folgende Arbeitnehmer: In die Lohnsteuerklasse IV fallen verheiratete oder in Partnerschaft lebende Arbeitnehmer, wenn beide Partner unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind und nicht dauernd getrennt leben. Wenn allerdings für einen Partner die Steuerklasse III gilt, fällt der andere nicht in Steuerklasse IV, sondern in Steuerklasse V. Ehegatten oder Lebenspartner, die beide berufstätig sind, können die Steuerklasse einmal im Jahr ändern lassen. Die Steuerklasse V wird angewendet, wenn beide Ehegatten oder Lebenspartner beantragen, den jeweils anderen Ehegatten oder Lebenspartner in die Steuerklasse III einzureihen (siehe oben). Die Lohnsteuerklasse VI wird in der Regel eingetragen, wenn ein Arbeitnehmer mehr als ein Arbeitsverhältnis hat.