Datum03.12.2025 03:30
Quellewww.zeit.de
TLDRAm Amtsgericht Rostock wird am Mittwoch die Untersuchungshaft einer Beschuldigten im Fall des getöteten achtjährigen Fabian aus Güstrow überprüft. Der Anwalt der Tatverdächtigen beantragt die Haftprüfung, da die Haftgründe auf Indizien basieren. Fabian verschwand am 10. Oktober; seine Leiche wurde vier Tage später gefunden. Die Beschuldigte, die am 6. November unter Mordverdacht verhaftet wurde, könnte nach dem Haftprüfungstermin eine Entscheidung erhalten, die jedoch noch unklar ist.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Mecklenburg-Vorpommern“. Lesen Sie jetzt „Gericht überprüft U-Haft für Beschuldigte im Fall Fabian“. Ob die Tatverdächtige im Fall des getöteten Fabian aus Güstrow in Mecklenburg-Vorpommern zurecht in Untersuchungshaft sitzt, damit will sich am Mittwoch (13.00 Uhr) das Amtsgericht Rostock befassen. Der Anwalt Andreas Ohm hatte einen Haftprüfungsantrag für seine Mandantin gestellt. Er begründete diesen damit, dass die Haftgründe nach Aktenlage nur auf Indizien beruhten. Der achtjährige Fabian war am 10. Oktober verschwunden. Seine Leiche wurde vier Tage später am Ufer eines Tümpels südlich von Güstrow gefunden. Die Beschuldigte wurde am 6. November unter dringendem Mordverdacht in einem Dorf in der Nähe von Güstrow verhaftet. Ob direkt nach dem Haftprüfungstermin eine Entscheidung fällt oder aber ein Verkündungstermin bekanntgegeben wird, ist laut Staatsanwaltschaft noch unklar. © dpa-infocom, dpa:251203-930-372311/1