Datum03.12.2025 03:30
Quellewww.zeit.de
TLDRDer Streit um die fehlende Landstromversorgung des LNG-Terminals auf Rügen beschäftigt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Der Betreiber Deutsche Regas streitet mit dem Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern über die Nutzung von schiffseigenen Verbrennungsmotoren für die Stromversorgung. Während die Behörde eine Änderungsgenehmigung für notwendig hält, argumentiert Deutsche Regas, dass die Generatoren die genehmigten Emissionsgrenzwerte einhalten. Ursprünglich sollte der Terminal ab 2025 landseitig mit Strom versorgt werden, eine Fristverlängerung bis Ende 2025 wurde gewährt.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Erzeugung mit Verbrenn“. Lesen Sie jetzt „Streit um fehlenden Landstrom an LNG-Terminal vor Gericht“. Die fehlende Landstromanlage des Rügener LNG-Terminals beschäftigt am Mittwoch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Der Terminalbetreiber Deutsche Regas streitet sich mit dem Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern darüber, ob die Stromversorgung der Anlage weiter über schiffseigene Verbrennungsmotoren laufen darf. Die Behörde hält eine Änderungsgenehmigung für notwendig und hat ein entsprechendes Verfahren eingeleitet. Eigentlich sollte das Terminal schon ab Anfang 2025 per Landstrom versorgt werden. Das Umweltamt gewährte jedoch eine verlängerte Frist bis Ende des Jahres. Laut Deutscher Regas halten die Generatoren die genehmigten Emissionsgrenzwerte ein. © dpa-infocom, dpa:251203-930-372332/1