Mordurteil: Neue Freundin des Ehemanns erstochen: Lebenslange Haft

Datum02.12.2025 17:11

Quellewww.zeit.de

TLDREine 44-jährige Frau aus Essen wurde wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt, nachdem sie die neue Freundin ihres Ehemannes auf offener Straße erstochen hatte. Die 28-Jährige blutete am Tatort aus. Die Angeklagte, die auf ihren Mann wartete, griff sofort an, nachdem er die Wohnung der anderen Frau verlassen hatte. Richter bezeichneten die Tat als furchtbar. Die Angeklagte behauptete, es sei ein Gerangel gewesen, was die Richter jedoch nicht glaubten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Mordurteil“. Lesen Sie jetzt „Neue Freundin des Ehemanns erstochen: Lebenslange Haft“. Nach einer tödlichen Bluttat auf offener Straße ist eine vierfache Mutter aus Essen zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Die Angeklagte hatte am 20. Februar dieses Jahres die neue Freundin ihres Ehemannes erstochen. Die 28-Jährige hatte keine Chance. Sie ist noch am Tatort verblutet. Das Urteil des Essener Schwurgerichts lautet auf Mord. Die deutsch-marokkanische Angeklagte war abends an der Adresse der später Getöteten aufgetaucht. Dort soll sie gewartet haben, bis ihr Ehemann die Wohnung der 28-Jährigen verließ. Laut Urteil ist sie sofort auf die andere Frau losgestürmt und hat ihr ein Messer in die Brust gestochen. Nach Überzeugung der Richter sagte sie danach noch "Die Schlampe hat es verdient." Richter Jörg Schmitt sprach von einer "furchtbaren Tat", die alle "fassungslos zurücklasse". Am Ende gebe es nur Opfer. Die Angeklagte habe die neue Partnerin ihres Mannes zum "Objekt ihrer Bestrafung" gemacht. Sie habe sich die Frau nur ausgesucht, weil diese es sich erlaubt hatte, mit ihrem Mann eine romantische Beziehung einzugehen. Im Prozess hatte die 44-Jährige von einem Gerangel gesprochen. Sie habe eigentlich auf ihren Mann losgehen wollen. Die Frau sei jedoch dazwischengegangen und dabei lebensgefährlich verletzt worden. Das sahen die Richter jedoch anders. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. © dpa-infocom, dpa:251202-930-371128/1