Michael Schumacher: Urteil nach versuchter Erpressung von Schumacher-Familie bestätigt

Datum02.12.2025 16:20

Quellewww.zeit.de

TLDRDie Familie von Michael Schumacher war Opfer einer versuchten Erpressung, die nun gerichtlich verfolgt wurde. Ein Berufungsgericht bestätigte die Urteile gegen die Täter: Der Hauptangeklagte erhielt drei Jahre Haft, während ein ehemaliger Sicherheitsmitarbeiter zwei Jahre auf Bewährung bekam. Der Sohn des Hauptangeklagten wurde zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Die Erpresser wollten 15 Millionen Euro erpressen, andernfalls drohten sie mit der Veröffentlichung privater Fotos und Videos von Schumacher im Darknet.

InhaltDie Familie von Michael Schumacher wurde Opfer einer versuchten Erpressung. Ein Berufungsgericht hat die Urteile gegen die Täter bestätigt. Nach der versuchten Erpressung der Familie des früheren Formel-1-Weltmeisters Michael Schumacher hat das Wuppertaler Landgericht das Urteil des Amtsgerichts bestätigt. Der 54-jährige Hauptangeklagte wurde zu drei Jahren Haft wegen versuchter schwerer Erpressung verurteilt. Ein ehemaliger Sicherheitsmitarbeiter der Familie Schumacher erhielt wegen Beihilfe zwei Jahre Haft auf Bewährung.  Das Urteil gegen den Sohn des Hauptangeklagten war bereits während des Berufungsprozesses rechtskräftig geworden, als der 31-Jährige seine Berufung zurückzog. Er wurde zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Die Familie Schumacher war mit der Veröffentlichung privater Fotos und Videos des Ex-Rennfahrers erpresst worden. Sie sollten 15 Millionen Euro zahlen. Andernfalls werde die Bilder im Darknet veröffentlichen.  Schumacher hatte bei einem Skiunfall 2013 eine schwere Kopfverletzung erlitten. Seitdem wird er von seiner Familie und deren Mitarbeitern von der Öffentlichkeit abgeschirmt. Dieser Artikel wird weiter aktualisiert.