Bundesgerichtshof: Nach Schießerei in Duisburg - BGH ändert Schuldspruch

Datum02.12.2025 15:12

Quellewww.zeit.de

TLDRDer Bundesgerichtshof (BGH) hat den Schuldspruch eines Angeklagten in Bezug auf eine Schießerei zwischen Hells Angels und einer türkisch-libanesischen Großfamilie in Duisburg teilweise aufgehoben. Das Landgericht Duisburg muss nun die juristischen Folgen neu bewerten. Der Vorfall ereignete sich im Mai 2022, als rund 100 Mitglieder beider Gruppen aufeinandertrafen, vermutlich wegen Besitzansprüchen an einem Döner-Laden. Während Haftstrafen gegen zwei Männer verhängt wurden, die gestanden hatten, Schüsse abgegeben zu haben, war der Schuldspruch eines Angeklagten nicht rechtens.

InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Bundesgerichtshof“. Lesen Sie jetzt „Nach Schießerei in Duisburg - BGH ändert Schuldspruch“. Das Landgericht Duisburg muss sich noch einmal mit den juristischen Folgen einer Schießerei zwischen den Hells Angels und einer türkisch-libanesischen Großfamilie in Duisburg beschäftigen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den Schuldspruch eines Angeklagten zum Teil geändert und die gegen ihn verhängte Haftstrafe aufgehoben. Das Landgericht muss darüber nun neu verhandeln und entscheiden. Im Mai 2022 waren rund 100 Mitglieder des Motorradclubs und der Großfamilie auf dem Altmarkt im Duisburger Stadtteil Hamborn aneinandergeraten. Die Hintergründe sind nicht ganz klar. Die Richter in Duisburg hielten es für möglich, dass die Hells Angels Besitzansprüche an einem Döner-Laden geltend machen wollten, der von einem Mitglied der Großfamilie betrieben wurde. Laut Urteil war die Großfamilie zunächst vor den Rockern zurückgewichen, dann fielen Schüsse. Mehrere Menschen wurden verletzt. Das Landgericht Duisburg verhängte im Juni 2024 Haftstrafen gegen zwei Männer wegen Körperverletzung, Landfriedensbruch und illegalen Waffenbesitzes. Sie hatten im Prozess gestanden, mehrere Schüsse abgegeben zu haben. Der Schuldspruch eines der Angeklagten wegen Landfriedensbruchs hielt einer Prüfung des BGH aber nicht Stand, wie aus einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss des Gerichts hervorgeht. Über seine Einzel- und Gesamtstrafe muss in Duisburg daher neu entschieden werden. Die restlichen Revisionen des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft wurden verworfen. (Az. 3 StR 557/24) © dpa-infocom, dpa:251202-930-370185/1