Datum02.12.2025 14:43
Quellewww.zeit.de
TLDRDer Solinger Beigeordnete für Recht und Ordnung wurde vorläufig suspendiert, während die Bezirksregierung Düsseldorf disziplinarrechtliche Ermittlungen in der Schleuser-Affäre führt. Zudem wurde ein weiterer leitender Mitarbeiter der Stadt freigestellt. Die Ermittlungen befassen sich mit einer mutmaßlichen Schleuserbande, die wohlhabenden Ausländern gegen Bezahlung Aufenthaltserlaubnisse in Deutschland beschafft haben soll. Verdacht besteht auch auf Bestechungen von Amtsträgern. Bereits im April 2022 hatte die Polizei Razzien in mehreren Bundesländern durchgeführt.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Ermittlungen“. Lesen Sie jetzt „Solinger Beigeordneter wegen Schleuser-Affäre suspendiert“. Die Bezirksregierung Düsseldorf hat den Solinger Beigeordneten für Recht und Ordnung laut einer Mitteilung der Stadt vorläufig suspendiert. Hintergrund sind demnach die seit 2024 laufenden disziplinarrechtlichen Ermittlungen der Kommunalaufsicht im Zuge der sogenannten Schleuser-Affäre. "Im gleichen Sachverhalt hat die Stadt Solingen einen weiteren leitenden Mitarbeitenden vorläufig vom Dienst freigestellt. Anlass dafür sind von der Bezirksregierung bereitgestellte Informationen", hieß es in der Mitteilung vom Dienstag. Die Verwaltung habe das Ziel, den Sachverhalt gründlich und transparent aufzuarbeiten. "Dabei wahrt die Stadt die Persönlichkeitsrechte Betroffener und arbeitet im Einklang mit den laufenden Ermittlungen anderer Behörden. Die disziplinarischen Maßnahmen sind losgelöst von den laufenden strafrechtlichen Ermittlungen." Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf ermittelt im Fall einer mutmaßlichen Schleuserbande, die wohlhabenden Menschen aus China und dem Oman gegen Bezahlung eine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland beschafft haben soll. Die Polizei hatte in diesem Zusammenhang bereits im April vorigen Jahres bei einer Razzia Wohnungen in acht Bundesländern durchsucht. Ermittler gehen dabei auch dem Verdacht nach, dass mutmaßliche Schleuser Amtsträger in Behörden bestochen haben könnten, um für ihre ausländischen Klienten die gewünschte Aufenthaltserlaubnis zu erhalten. Als Drahtzieher gelten zwei Anwälte. © dpa-infocom, dpa:251202-930-369969/1