Anklage erhoben: Anwalt soll bei Testament einer 88-Jährigen gelogen haben

Datum02.12.2025 12:44

Quellewww.zeit.de

TLDRDie Staatsanwaltschaft Berlin hat Anklage gegen einen 82-jährigen Anwalt erhoben, der als Testamentsvollstrecker einer 88-jährigen Frau falsche Angaben gemacht haben soll. Er behauptete, die Frau wolle ihm ein Zehntel ihres Nachlasses, etwa 3.600 Euro, als Vergütung überlassen. Als Beweis legte er einen handschriftlichen Vermerk vor, obwohl die Frau zu diesem Zeitpunkt an fortgeschrittener Demenz litt. Das Amtsgericht Tiergarten wird nun klären, ob der Anwalt gelogen hat.

InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Anklage erhoben“. Lesen Sie jetzt „Anwalt soll bei Testament einer 88-Jährigen gelogen haben“. Wegen versuchten Betruges hat die Staatsanwaltschaft Berlin Anklage gegen einen Rechtsanwalt erhoben. Als Testamentsvollstrecker einer 88-Jährigen soll er in einem Zivilprozess 2023 falsche Angaben gemacht haben, um selbst einen Teil des Nachlasses einzustreichen, wie es in einer Mitteilung der Staatsanwaltschaft heißt.  Demnach soll der mittlerweile 82-Jährige behauptet haben, dass die später gestorbene Frau ihm als Vergütung ein Zehntel ihres Nachlasses überlassen wollte - insgesamt 3.600 Euro. Als Beweis dafür habe der Rechtsanwalt einen handschriftlichen Vermerk der Frau aus dem Jahre 2013 vorgelegt, die zu diesem Zeitpunkt laut Staatsanwaltschaft jedoch schon an einer fortgeschrittenen Demenz litt und im Pflegeheim war. Eine Zusage habe sie daher nie erteilt. Nun soll das Amtsgericht Tiergarten klären, ob der Rechtsanwalt gelogen hat. © dpa-infocom, dpa:251202-930-369204/1