Landgericht Stralsund: Berufung zurückgezogen: Urteil zu tödlichem Bootsunfall gilt

Datum02.12.2025 12:03

Quellewww.zeit.de

TLDRDas Landgericht Stralsund bestätigte die Verurteilung eines Skippers zu sechs Monaten Haft auf Bewährung nach einem tödlichen Bootsunglück auf dem Ribnitzer See im August 2022, bei dem eine 66-jährige Frau starb. Der Angeklagte hatte ursprünglich Berufung eingelegt, diese jedoch am Tag vor der Verhandlung zurückgezogen. Der Unfall wurde durch verschiedene Faktoren wie Fahrgeschwindigkeit und Beleuchtung beeinflusst. Der Skipper hatte Erste Hilfe geleistet, nachdem er mit seinem Boot in ein anderes gefahren war.

InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Landgericht Stralsund“. Lesen Sie jetzt „Berufung zurückgezogen: Urteil zu tödlichem Bootsunfall gilt“. Mehr als drei Jahre nach einem tödlichen Bootsunglück auf dem Ribnitzer See ist die Verurteilung eines beteiligten Skippers durch das Amtsgericht Stralsund rechtskräftig. Zwar hatte der wegen fahrlässiger Tötung zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilte Mann Berufung eingelegt, die eigentlich am Dienstag verhandelt werden sollte. Am Tag zuvor habe er die Berufung allerdings zurückgezogen, sagte ein Sprecher des Landgerichts Stralsund. Der Termin sei somit entfallen. Eine Begründung dafür, warum der nun rechtskräftig Verurteilte die Berufung zurückzog, lag demnach nicht vor. Das Amtsgericht Stralsund hatte den damals 38-Jährigen am 18. Juni verurteilt. Der Mann war am 16. August 2022 gegen 21.30 Uhr mit einem Motorboot mit drei Menschen an Bord auf ein anderes Motorboot mit sechs Menschen an Bord aufgefahren, von denen eine 66-jährige Frau starb. Der Unfall hatte sich etwa 500 Meter vor dem Hafen Ribnitz ereignet. Bereits im Mai 2024 hatte das Amtsgericht gegen den Bootsführer einen Strafbefehl mit einer neunmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung erlassen. Zudem wurde eine Zahlung von 2.000 Euro zugunsten einer gemeinnützigen Einrichtung angeordnet. Auch dagegen hatte der Mann Einspruch erhoben.  Am Unfallort auf dem Gewässer hatten sich nach dem Zusammenstoß dramatische Szenen abgespielt. Insassen des gerammten Bootes wurden teils meterweit von Bord ins Wasser geschleudert. Der Skipper des gerammten Bootes erlitt bei dem Unfall eine Schädelfraktur, der Sohn einen offenen Beinbruch. Der Angeklagte war damals ins Wasser gesprungen und hatte Erste Hilfe geleistet.  Im Prozess hatten unter anderem Fahrgeschwindigkeit, die Beleuchtung an beiden Booten und der jeweilige Kurs eine mitentscheidende Rolle gespielt. Beide Bootsführer hatten auf Verkehrsregeln auf See verwiesen und dabei gegensätzlich argumentiert. Es wurden zudem Gutachter gehört. © dpa-infocom, dpa:251202-930-368973/1