Datum16.10.2025 15:47
Quellewww.zeit.de
TLDRDer Bundesgerichtshof (BGH) prüft die Ansprüche von Wirecard-Aktionären auf Zahlungen aus der Insolvenzmasse des Unternehmens. Eine Entscheidung wird am 13. November erwartet. Es wird geklärt, ob die Ansprüche der Aktionäre den Gläubigeransprüchen gleichwertig sind. Im Mittelpunkt steht ein Fall der Vermögensverwaltung Union Investment, die Schadenersatz fordert, da Wirecard ein nicht existentes Geschäftsmodell vorgetäuscht und die finanzielle Lage falsch dargestellt hat.
InhaltZehntausende Aktionäre des insolventen Unternehmens Wirecard hoffen noch auf Geld aus der Insolvenzmasse. Der Bundesgerichtshof beschäftigt sich mit ihrem Anliegen. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe beschäftigt sich mit der Frage, ob Wirecard-Aktionäre Geld aus der Insolvenzmasse bekommen. Es geht darum, ob ihre Ansprüche denselben Rang haben wie die von Gläubigern, denen der insolvente Zahlungsdienstleister Geld schuldet. Eine Entscheidung will der BGH am 13. November verkünden. In dem konkreten Fall verlangt die Vermögensverwaltung Union Investment von Wirecard Schadenersatz. Sie wirft dem einstigen Dax-Konzern vor, über Jahre ein nicht existentes Geschäftsmodell vorgetäuscht und seine finanzielle Lage falsch dargestellt zu haben. Hätten Anleger die Wahrheit gewusst, hätten sie keine Aktien gekauft, argumentiert die Investmentfirma. Sie hätten deswegen Anspruch auf Ersatz des entstandenen Vermögensschadens. Dieser Artikel wird weiter aktualisiert.