Notfallversorgung: Notarzt legt Verfassungsbeschwerde zur Notfallversorgung ein

Datum16.10.2025 14:38

Quellewww.zeit.de

TLDREin ehemaliger Notarzt hat beim Bundesverfassungsgericht eine Beschwerde wegen unzureichender Notfallversorgung im Kreis Cochem-Zell eingereicht. Er kritisiert, dass die Schließung des Klinikums Mittelmosel die Überlebenschancen für Patienten in Notfällen stark vermindert hat. Trotz gerichtlicher Entscheidungen sieht die Initiative Notfallversorgung Mosel-Eifel-Hunsrück erhebliche Mängel, insbesondere bei der Einhaltung der 30-Minuten-Richtlinie für Rettungsdienste. Der Arzt fordert, dass medizinische Leitlinien verbindlich in die staatliche Daseinsvorsorge integriert werden.

InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Notfallversorgung“. Lesen Sie jetzt „Notarzt legt Verfassungsbeschwerde zur Notfallversorgung ein“. Wegen einer seiner Ansicht nach unzureichenden Notfallversorgung im Kreis Cochem-Zell hat ein früherer Notarzt Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. "Wir akzeptieren nicht länger, dass Menschen auf dem Land im Notfall schlechtere Überlebenschancen haben", teilte die Initiative Notfallversorgung Mosel-Eifel-Hunsrück mit, die den Mediziner aus der Verbandsgemeinde Zell unterstützt. Nach Entscheidungen des Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichts ist die Notfallversorgung in der Region durch die Kliniken in Simmern, Cochem und Wittlich gewährleistet. "Die Realität spricht eine ganz andere Sprache", teilte die Initiative mit. Die Notfallversorgung im Kreis seit Schließung des Klinikums Mittelmosel in Zell Ende Juni "völlig unzulänglich".  Bei Herzinfarkt oder Schlaganfall entstünden Fahrzeiten von bis zu einer Stunde. Die geltende 30-Minuten-Richtlinie für die Rettungswagen-Fahrten zum geeigneten Krankenhaus werde von der Landesregierung komplett außer Acht gelassen. "Viele Gemeinden im Hunsrück und in der Region Cochem sind von dieser Notlage betroffen", hieß es in einer Mitteilung. Es könne nicht sein, dass Menschen im Notfall völlig unzureichend versorgt würden und der Staat zugleich behaupten dürfe, das sei noch ausreichend, teilte der ehemalige Notarzt (75) mit. "Der Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit darf kein dehnbarer Begriff sein. Er ist der Kern unseres Grundgesetzes." Die Initiative fordert, den Gestaltungsspielraum des Staates bei der Daseinsvorsorge an den medizinischen Leitlinien auszurichten. "Wenn der Staat seine Schutzpflicht ernst nimmt, dann muss das, was medizinisch notwendig ist, auch rechtlich verbindlich sein", betonte die Initiative. "Leitlinien sind keine Empfehlung, sie sind Ausdruck von Verantwortung, Wissen und Ethik. Sie müssen zum Maßstab politischen Handelns werden." Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe bestätigte den Eingang einer Verfassungsbeschwerde zur Notfallversorgung im Kreis Cochem-Zell. Der Beschwerdeführer war nach eigenen Angaben mehr als 30 Jahre als Notarzt in der Region tätig. Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hatte im September einen Eilantrag des Mannes abgewiesen und auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz vom Juni verwiesen. Dieses hatte ausgeführt, es stehe in Simmern ein Krankenhaus mit einer Basis-Notfallversorgung zur Verfügung, das in rund 25 Minuten mit dem Auto erreichbar sei. Zudem stehe in rund 30 Minuten Entfernung das Krankenhaus in Cochem zur Verfügung, das auch eine Notaufnahme habe. Außerdem gebe es eine Versorgung von Schlaganfall- und Herzinfarktpatienten im Krankenhaus in Wittlich, hatte das Gericht ausgeführt.  Das rheinland-pfälzische Gesundheitsministerium wurde zu einer Stellungnahme angefragt. © dpa-infocom, dpa:251016-930-170163/1