Koalitions-Einigung: Gewerkschaftsbeitrag soll steuerlich bessergestellt werden

Datum01.12.2025 11:05

Quellewww.zeit.de

TLDRUnion und SPD haben sich auf eine steuerliche Besserstellung von Gewerkschaftsbeiträgen geeinigt. Zukünftig können Gewerkschaftsmitglieder ihre Beiträge zusätzlich zum Arbeitnehmer-Pauschbetrag als Werbungskosten absetzen, was zu einer steuermindernden Wirkung führt. SPD-Finanzpolitikerin Frauke Heiligenstadt betont, dass dies Gewerkschaftsmitglieder entlastet und die Attraktivität einer Mitgliedschaft erhöht. Die Neuregelung soll im Rahmen des Steueränderungsgesetzes 2025 noch diese Woche im Bundestag beschlossen werden.

InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Koalitions-Einigung“. Lesen Sie jetzt „Gewerkschaftsbeitrag soll steuerlich bessergestellt werden“. Gewerkschaftsmitglieder sollen ihre Beiträge steuerlich künftig besser geltend machen können. Darauf haben sich nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur Union und SPD geeinigt. Künftig sollen Gewerkschaftsbeiträge demnach zusätzlich zum Arbeitnehmer-Pauschbetrag als Werbungskosten geltend gemacht werden können - damit wirken sie sich immer steuermindernd aus und nicht nur, wenn man den Pauschbetrag übersteigt.  "Das entlastet Gewerkschaftsmitglieder und stärkt die Gewerkschaften und die Mitbestimmung in unserem Land", erklärte die SPD-Finanzpolitikerin Frauke Heiligenstadt. Die Koalition hofft, dass die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft dadurch attraktiver wird. Die Neuregelung soll noch in dieser Woche mit dem Steueränderungsgesetz 2025 im Bundestag beschlossen werden. © dpa-infocom, dpa:251201-930-364139/1