Datum16.10.2025 13:16
Quellewww.zeit.de
TLDREin 60-jähriger Mann wurde vom Berliner Landgericht zu neun Jahren und neun Monaten Haft verurteilt, nachdem er seine Lebensgefährtin mit einem Kantholz getötet hatte. Der Richter beschrieb die Tat als spontan, motiviert durch einen Streit über Wohnverhältnisse. Die Frau starb an einem Schädel-Hirn-Trauma. Der Angeklagte bestritt die Vorwürfe, hatte jedoch in der Vergangenheit bereits gewalttätige Eskalationen in der Beziehung. Die Strafe orientierte sich am Antrag der Staatsanwaltschaft, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Gerichtsverfahren“. Lesen Sie jetzt „Frau mit Kantholz zu Tode geprügelt – Fast zehn Jahre Haft“. Nach dem gewaltsamen Tod einer 56-jährigen Frau ist ihr Lebensgefährt zu neun Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. Das Berliner Landgericht sprach den 60-Jährigen des Totschlags schuldig. Er habe seine Partnerin mit einem etwa einen Meter langen Kantholz attackiert und immer wieder auf den Kopf gezielt. "Warum er es getan hat, bleibt im Dunkeln", sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Dobrikat. Das Gericht gehe von einer spontanen Tat aus. Der aus Italien stammenden Mann war laut Urteil am Nachmittag des 3. April dieses Jahres in der Wohnung der 56-Jährigen in Berlin-Spandau. "Er wollte wieder Unterschlupf finden, sie wollte es nicht", so der Richter. Vermutlich habe schließlich ein nichtiger Anlass zur Tat geführt. "Vielfach und massiv" habe der betrunkene Angeklagte zugeschlagen. Die Frau sei wenig später an einem Schädel-Hirn-Trauma gestorben. Der 60-Jährige, der nach dem Tod der Frau vom Balkon aus um Hilfe gerufen hatte, wurde noch am selben Tag festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. In der Beziehung soll es über Jahre hinweg immer wieder zu Gewalt gekommen sein. Die Frau habe mehrmals die Polizei alarmiert, hieß es weiter im Urteil. Im Juni 2024 soll der Mann seiner Lebensgefährtin heftig auf das rechte Auge geschlagen haben. Sie sei auf dem Auge erblindet. Der 60-Jährige hatte die Tat bestritten. Er habe der Frau nichts angetan und auch kein Blut in ihrem Gesicht gesehen, sagte der Angeklagte. Damals sei er ohne eigene Wohnung gewesen und habe bei der 56-Jährigen geklingelt, weil er müde gewesen sei. "Erst haben wir geredet und Tee getrunken, dann bin ich auf der Couch eingeschlafen", so der 60-Jährige. Er und die Frau hätten sich vor etwa 16 Jahren kennengelernt. Am Tattag habe es keinen Streit gegeben, er habe "ihr nichts angetan". Das Gericht ging von einer verminderten Schuldfähigkeit des Angeklagten aus. Die verhängte Strafe entsprach im Wesentlichen dem Antrag der Staatsanwältin, die zehn Jahre Haft gefordert hatte. Der Verteidiger hatte auf Freispruch plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. © dpa-infocom, dpa:251016-930-169661/1