Datum16.10.2025 13:16
Quellewww.spiegel.de
TLDREin 36-jähriger Pfleger wurde in Bayern zu sechs Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt, weil er drei Seniorinnen entgegen ihrer Behandlungspläne Insulin verabreicht hat. Eine 90-jährige Frau starb infolge dieser Tat. Das Gericht entschied, dass er Körperverletzung mit Todesfolge sowie gefährliche Körperverletzung begangen hat. Der Angeklagte, der unter einer Störung leidet, muss zudem in ein psychiatrisches Krankenhaus und darf fünf Jahre nicht in seinem Beruf arbeiten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
InhaltWeil er drei Seniorinnen entgegen der Behandlungspläne Insulin verabreicht hat, muss ein 36-Jähriger ins Gefängnis. Eines der Opfer starb. Die Tat begründeten die Verteidiger mit einer Störung des Mannes. Ein Gericht hat einen 36 Jahre alten Pfleger zu einer Haftstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten verurteilt. Er sei für den Tod einer 90-Jährigen in einem Seniorenheim nach einer Insulingabe verantwortlich, urteilte eine Strafkammer des Landgerichts Landshut. Auf die gleiche Weise soll der Mann zwischen April 2023 und Januar 2024 versucht haben, zwei weitere Frauen zu töten. Das Urteil lautet auf Körperverletzung mit Todesfolge sowie gefährliche Körperverletzung in zwei Fällen. Zudem ordneten die Richter an, dass der Mann in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht wird. Er darf fünf Jahre nicht in seinem Beruf arbeiten. Der Angeklagte hatte in dem Prozess zunächst geschwiegen, später aber eingeräumt, das Insulin verabreicht zu haben. Die 90 Jahre alte und später gestorbene Seniorin sowie ein zweites, 90 Jahre altes Opfer waren laut Staatsanwaltschaft nicht an Diabetes erkrankt, eine 88 Jahre alte Frau schon. Ihr Behandlungsplan sah zum Tatzeitpunkt aber nicht vor, dass sie Insulin bekommen sollte. Die Verteidiger begründeten die Taten unter anderem damit, dass der Angeklagte Autist sei. In seinem letzten Wort entschuldigte er sich für die Folgen seiner Handlungen. In der Einrichtung im Landkreis Freising, in der er 2020 beschäftigt war, sind vor allem demenzkranke Menschen untergebracht. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Mann Mord und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen und eine Freiheitsstrafe von elf Jahren gefordert. Zudem sprach sie sich für ein lebenslanges Berufsverbot aus. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.