Datum17.08.2026 13:16
Quellewww.spiegel.de
TLDRErstmals können Berliner Obdachlose bei den Wahlen 2026 leichter ihr Wahlrecht ausüben. Ein Pilotprojekt bringt das Wahlamt in eine Tagesstätte in Pankow, um die Eintragung ins Wählerverzeichnis und die Briefwahl zu ermöglichen. Dies soll die Teilnahme von Wohnungslosen erleichtern, die sonst oft Hürden bei der Anmeldung haben. Die Aktion vereint Verwaltung und soziale Einrichtungen für eine bessere Teilhabe.
InhaltOhne Wohnung ist es für viele Menschen schwer, ihr Wahlrecht wahrzunehmen. Für die Wahl in Berlin soll sich das nun ändern: Bei einem Politprojekt kommt das Wahlamt direkt zu den Menschen. Erstmals können Wohnungslose sich direkt in einer Tagesstätte in Pankow ins Wählerverzeichnis eintragen lassen und gegebenenfalls gleich per Briefwahl abstimmen. Ein neues Pilotprojekt in Berlin ermöglicht Menschen ohne festen Wohnsitz eine vereinfachte Möglichkeit zur Wahlbeteiligung. Die Aktion des Pankower Wahlamts und der Diakonie findet in einer Tagesstätte des Sozialprojekts Prenzlauer Berg statt. Die Abgeordnetenhauswahl in Berlin findet am 20. September 2026 statt. Grundsätzlich können auch wohnungs- und obdachlose Menschen wählen, müssen sich aber vorab in ein Wahlverzeichnis eintragen lassen und dafür persönlich beim Bezirkswahlamt des Bezirks vorsprechen, in dem sie sich am 35. Tag vor der Wahl aufgehalten haben. Der Zugang zu Wahl solle für diese Menschen erleichtert werden: "Wir bringen das Wahlamt dorthin, wo die Menschen sind, die wir erreichen wollen. Die rechtlichen Vorgaben bleiben dabei bestehen", teilte Marc Albrecht, Leiter des Bezirkswahlamts Pankow, mit. Beschäftigte sind vor Ort und bieten Unterstützung an, wie die Diakonie mitteilte. In der Tagesstätte halten sich täglich bis zu 100 Besucherinnen und Besucher auf. Wichtig ist, einen amtlichen Lichtbildausweis mitzubringen. Das Pilotprojekt ist laut Diakonie ein bedeutender Schritt für die Teilhabe wohnungsloser Menschen. Es bringe Verwaltung und soziale Einrichtungen zusammen: Das Wahlamt gewährleiste das rechtssichere Verfahren, die soziale Arbeit schaffe den Zugang zu den Wählern. Diakonie-Direktorin Ursula Schoen erklärte: "Das Wahlrecht gilt unabhängig davon, ob ein Mensch eine Wohnung hat oder nicht. Auch unter schwierigen Lebensbedingungen muss der Zugang zur Wahl praktisch möglich sein." Die Stichtagsregelung stelle eine Hürde dar, so Schoen. "Das Verfahren sollte sich dahin entwickeln, dass Menschen ohne Meldeadresse in dem Bezirk wählen dürfen, in dem sie sich für gewöhnlich aufhalten." In Berlin leben Tausende Menschen auf der Straße und mehrere Zehntausend in Unterkünften für Menschen ohne eigene Wohnung oder etwa übergangsweise bei Bekannten. Nach Einschätzung der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe wissen viele nicht, dass sie wählen dürfen beziehungsweise welche Schritte dafür notwendig sind.