Datum17.08.2026 05:30
Quellewww.zeit.de
TLDRDie Wasserschutzpolizei hat im ersten Halbjahr im Hamburger Hafen drei Schiffe erwischt, die unerlaubt Ballastwasser abgelassen haben. Darunter waren zwei Massengutfrachter und ein Stückgutfrachter. Ein weiterer Verstoß wurde außerhalb des Hafens festgestellt. Ballastwasser kann invasive Arten einschleppen und heimische verdrängen, weshalb dessen Handhabung gesetzlich geregelt ist. Bei Verstößen drohen Bußgelder wegen Ordnungswidrigkeit.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Umweltverschmutzung“. Lesen Sie jetzt „Ballastwasser abgelassen - Drei Schiffe im Hafen erwischt“. Die Wasserschutzpolizei hat im ersten Halbjahr im Hamburger Hafen drei Schiffe ertappt, die verbotenerweise Ballastwasser abgelassen haben. Das teilte die Hamburger Umweltbehörde auf Anfrage mit. Darunter waren zwei Massengutfrachter und ein Stückgutfrachter. Die Polizeipressestelle teilte außerdem mit, dass die Wasserschutzpolizei einen weiteren solchen Verstoß außerhalb des Hafens festgestellt habe. Seeschiffe mit wenig Ladung pumpen Wasser in Tanks, um das Schiff während der Fahrt zu stabilisieren. Dabei können Bakterien, Algen und Krebse aufgenommen werden, die sich möglicherweise andernorts ausbreiten und dort einheimische Arten verdrängen. Ein bekanntes Beispiel ist die nach Europa eingeschleppte Chinesische Wollhandkrabbe. Der Umgang mit Ballastwasser ist deshalb gesetzlich reglementiert. Die Umweltbehörde teilte darüber hinaus mit, dass bei Verstößen Verfahren wegen Ordnungswidrigkeit eingeleitet werden. In der Regel müssten die Verantwortlichen ein Bußgeld zahlen. Zur Höhe der Bußgelder und zu den verantwortlichen Reedereien machte die Behörde keine Angaben. © dpa-infocom, dpa:260817-930-539980/1