Datum16.08.2026 12:19
Quellewww.zeit.de
TLDRIn Mecklenburg-Vorpommern beginnt der Versand der Wahlbenachrichtigungen für die Landtagswahl am 20. September. Wahlberechtigt sind deutsche Staatsbürger ab 16 Jahren mit mindestens 37 Tagen Wohnsitz im Land. Kommunen haben bis zum 29. August Zeit für den Versand. Wer keine Benachrichtigung erhält, kann bis zum 4. September die Berichtigung des Wählerverzeichnisses beantragen. Briefwahl ist weiterhin beliebt und kann online oder schriftlich beantragt werden, wobei ein QR-Code auf der Benachrichtigungskarte den Online-Antrag erleichtert.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Landtagswahl“. Lesen Sie jetzt „MV-Wahl 2026: Wahlbenachrichtigungen werden verschickt“. Der Tag der Landtagswahl rückt näher - in Mecklenburg-Vorpommern beginnt der Versand der Wahlbenachrichtigungen an die Wahlberechtigten. Allein in Schwerin sind das knapp 77.000 Menschen, wie eine Sprecherin der Stadtverwaltung mitteilte. In der neuen Woche beginne der Versand der Wahlbenachrichtigungskarten. Um bei der Landtagswahl am 20. September mitwählen zu können, muss man die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens 37 Tagen in der Stadt wohnen oder dort den Hauptwohnsitz haben. Für den Versand der Wahlbenachrichtigungen haben die Kommunen bis zum 29. August Zeit. Wer keine Benachrichtigung erhält, kann laut Landeswahlleitung einen Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses bei der Gemeindewahlbehörde stellen. Dies muss bis zum 4. September passieren. Die Briefwahl ist in der Vergangenheit immer beliebter geworden. Wer per Briefwahl wählen möchte, der benötigt der Stadt Schwerin zufolge einen Wahlschein. "Der Wahlschein kann schriftlich oder mündlich - jedoch nicht telefonisch - bei der Wahlbehörde beantragt werden", hieß es. Auch online sei dies möglich. Dazu befinde sich auf der Vorderseite der Wahlbenachrichtigungskarte ein QR-Code. © dpa-infocom, dpa:260816-930-537655/1