Datum16.08.2026 11:31
Quellewww.spiegel.de
TLDRNach dem Sturz Assads entzieht das Bamf immer mehr Syrern den Schutzstatus. Im ersten Halbjahr 2024 endeten 23,2 % der Überprüfungen mit Widerruf, 2025 nur 3,7 %. Dies geschieht, wenn sich die Lage im Herkunftsland ändert oder falsche Angaben gemacht wurden. Obwohl Rückführungen nach Syrien kaum stattfinden, prüft das Bamf nun ausgeweitet. Kritiker bemängeln die Instabilität Syriens und fordern dauerhaften Schutz für hier lebende Syrer.
InhaltKurz nach dem Sturz des syrischen Machthabers Assad hatte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge noch die Entwicklungen im Land abgewartet. Nun entscheiden die Beamten immer öfter: der Fluchtgrund sei weggefallen. Die Zahl der Syrerinnen und Syrer, denen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) den Status als Flüchtling aberkennt, nimmt zu. Wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion hervorgeht, endeten im ersten Halbjahr dieses Jahres 23,2 Prozent von insgesamt 8.320 Überprüfungen mit dem Widerruf oder der Rücknahme des Schutzstatus. Zum Vergleich: Im Jahr 2025 hatten nach einer solchen Überprüfung lediglich 3,7 Prozent der Geflüchteten mit syrischer Staatsangehörigkeit ihren Schutzstatus verloren, 2024 waren es 3,1 Prozent. Zu einem Widerruf kommt es, wenn die Voraussetzung für den Schutz nachträglich wegfallen. Das ist vor allem dann der Fall, wenn sich die Lage im Herkunftsland grundsätzlich ändert. Seltener ist die Rücknahme. Sie greift, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass jemand im Asylverfahren falsche Angaben zu seiner Herkunft oder den Fluchtgründen gemacht hat. Nachdem eine von Islamisten angeführte Rebellenallianz auf die Hauptstadt Damaskus vorgerückt war, hatte Präsident Baschar al-Assad im Dezember 2024 das Land verlassen. Nach dem Sturz des Machthabers kehrten Hunderttausende Geflüchtete in ihre Heimat zurück – vor allem aus der Türkei, dem Libanon und aus Jordanien. Die Sicherheitslage in Syrien ist in einigen Gebieten noch angespannt, teils kam es zu Gewalt zwischen konfessionellen Gruppen. Viele Menschen sind auf humanitäre Hilfe angewiesen. Zunächst hatte das Bamf lediglich bei Verfahren von Straftätern und sogenannten Gefährdern Widerrufsprüfungen eingeleitet – und in den Fällen, bei denen eine Heimreise nach Syrien bekannt wurde. Wie die Bundesregierung jetzt mitteilt, hat das Bundesamt Mitte Juni damit begonnen, die Aberkennung sukzessive auszuweiten, und zwar auf folgende Gruppen: Das Bamf hatte aufgrund der wechselhaften Lage nach dem Machtwechsel vorübergehend alle Entscheidungen über Asylanträge von Menschen aus Syrien ausgesetzt. Nur noch Fälle, in denen es um eine Rücküberstellung in ein anderes EU-Land ging, wurden bearbeitet. Wenn einem Syrer der Schutzstatus entzogen wird, er sich keinen anderen Aufenthaltstitel – etwa über eine Erwerbstätigkeit – sichern kann und auch eine Einbürgerung nicht infrage kommt, ist eine Abschiebung derzeit dennoch kurzfristig nicht wahrscheinlich. Denn Rückführungen nach Syrien, für die es im Einzelfall einer Kooperation der syrischen Übergangsregierung bedarf, kommen bislang kaum zustande. Dabei haben die Bundesregierung und die Länder vor allem mit Blick auf Straftäter ein großes Interesse daran. Im vergangenen Jahr war erstmals seit Beginn des Bürgerkrieges wieder ein Syrer in sein Herkunftsland abgeschoben worden. In den ersten sechs Monaten dieses Jahres gab es drei Abschiebungen. "Die Lage in Syrien ist extrem instabil, viele Gruppen werden bedroht, verfolgt und vertrieben", sagt die fluchtpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Clara Bünger. Eine Rückkehr unter Zwang hält sie unter diesen Bedingungen für unzumutbar. Die Widerrufsverfahren seien für die Betroffenen sehr belastend. Für Behörden und Gericht bedeuteten diese Verfahren einen großen Aufwand. Die Bundesregierung solle deshalb einen andauernden Schutz und Bleiberechtsmöglichkeiten für schon länger in Deutschland lebende Syrerinnen und Syrer finden, schlägt Bünger vor. Die Zahl der Syrer, die in Deutschland Schutz suchen, ist seit dem Sturz von Assad deutlich gesunken. Von 2013 bis Mitte dieses Jahres stellten insgesamt 978.761 Menschen aus Syrien erstmals einen Asylantrag. Im ersten Halbjahr dieses Jahres wurden lediglich knapp 5000 Anträge registriert. Wurden in den Bürgerkriegsjahren noch fast alle Asylanträge positiv beschieden, so gab es laut Bundesregierung im ersten Halbjahr dieses Jahres eine Ablehnungsquote von 68,6 Prozent. Viele Syrer arbeiten in Engpassberufen. Laut der Bundesagentur für Arbeit sind besonders viele Syrer im Einzelhandel, bei Zeitarbeitsfirmen, in der Gastronomie, dem Gesundheitswesen sowie bei Kurierdiensten beschäftigt.