Datum16.08.2026 04:15
Quellewww.zeit.de
TLDRDas Oberverwaltungsgericht NRW verhandelt am 29. September über die Rechtmäßigkeit von Dauer-Messerverboten für bestimmte Personen. Diese Verbote, die über Jahre gelten, sind umstritten. Während das Verwaltungsgericht Düsseldorf solche Anordnungen als Sache des Bundesgesetzes wertet, sah das OVG in einem Eilverfahren die Grundlage im Polizeirecht zur Gefahrenabwehr bei konkreter Gefährdung. Die grundsätzliche Klärung des Falls eines 18-Jährigen aus Wuppertal ist von großer Bedeutung, da ähnliche Verbote in mehreren NRW-Städten bestehen.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Oberverwaltungsgericht“. Lesen Sie jetzt „Streit um Dauer-Messerverbote: OVG-Verhandlung im September“. In mehreren Städten in Nordrhein-Westfalen gilt für bestimmte Personen das Verbot, Messer oder andere gefährliche Gegenstände mit sich zu führen. Mit der grundsätzlichen Frage, ob die Polizei solche Verbote über mehrere Jahre aussprechen darf, beschäftigt sich das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster. Auf Nachfrage teilte eine Sprecherin der Deutschen Presse-Agentur mit, dass sich der 5. Senat am 29. September in einer mündlichen Verhandlung mit der Klage eines 18-Jährigen aus Wuppertal beschäftigen wird. Die Gerichte waren sich bislang bei der Bewertung nicht einig. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte die Anordnung aus Wuppertal im September 2025 für überwiegend rechtswidrig erklärt. Nur der Bund könne ein generelles Messertrageverbot über das Waffengesetz regeln. Ausgenommen wurden dabei Armbrüste und Reizstoffsprühgeräte. Zuvor hatte das OVG in Münster die Sache in einem Eilverfahren im Juli 2025 auf Antrag der Polizei allerdings anders bewertet. Die obersten NRW-Verwaltungsrichter zeigten sich davon überzeugt, dass die Polizei ein individuelles Messerverbot auf das generelle Polizeirecht zur Gefahrenabwehr stützen dürfe. Eine spezielle Rechtsgrundlage sei nicht nötig, sagten die Richter im Eilverfahren, was immer mit einer vorläufigen Bewertung verbunden ist. Die Polizei habe bei dem 18-Jährigen hinreichende Anhaltspunkte dafür gesehen, dass von ihm eine konkrete Gefahr für die öffentliche Ordnung ausgehe. Grund: wiederholte strafrechtliche Auffälligkeit. Im September entscheidet das OVG im sogenannten Hauptsacheverfahren. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Frage hatte das Gericht die Berufung zugelassen. Vergleichbare Anordnungen wie in Wuppertal gibt es in Dortmund, Bonn, Recklinghausen oder auch in Mönchengladbach. Der frühere Dortmunder Polizeipräsident Gregor Lange ordnete 2024 das Trageverbot für einen bestimmten Personenkreis in Dortmund und Lünen an, um gegen Messerkriminalität vorzugehen. Getroffen hat es etwa Intensivtäter oder Menschen, die zuvor bei einer Straftat ein Messer oder andere Gegenstände wie Baseballschläger, Hämmer, Äxte oder Beile eingesetzt haben. © dpa-infocom, dpa:260816-930-536013/1