Datum14.08.2026 15:07
Quellewww.zeit.de
TLDRDie Deutsche Bahn (DB) klagt gegen Vorgaben der Bundesnetzagentur, Fernverkehrsstrecken für Konkurrenten zu öffnen. Hintergrund ist der geplante Markteintritt des italienischen Unternehmens Italo ab 2028. Die DB InfraGo will vor dem Verwaltungsgericht Köln klären lassen, ob die Anordnung zur Vergabe eines Viertels der Kapazitäten auf stark ausgelasteten Strecken rechtlich haltbar und umsetzbar ist. Ziel ist es, die rechtlichen Grundlagen gerichtlich prüfen zu lassen.
InhaltDie DB will ihre Fernverkehrsstrecken nicht mit Konkurrenten teilen und zieht deshalb vor Gericht. Hintergrund ist der geplante Einstieg des italienischen Konzerns Italo. Die Deutsche Bahn (DB) klagt gegen den Beschluss der Bundesnetzagentur, auf ihren Fernverkehrsstrecken mehr Platz für Konkurrenten zu machen. Die für Infrastruktur zuständige Bahn-Tochter DB InfraGo werde vor dem Verwaltungsgericht Köln ein Eilverfahren gegen den Beschluss anstreben, teilte der bundeseigene Konzern mit. Ziel sei es, "die rechtliche Grundlage, Verhältnismäßigkeit und praktische Umsetzbarkeit der behördlichen Anordnungen gerichtlich klären zu lassen". Dem Beschluss der Bundesnetzagentur zufolge muss die Bahn auf stark ausgelasteten Strecken mindestens ein Viertel der Kapazitäten an Wettbewerber vergeben. Damit soll sichergestellt werden, dass mindestens ein konkurrierender Anbieter zum Zuge kommt. Hintergrund der Anordnung ist eine Beschwerde des italienischen Verkehrsunternehmens Italo, das ab April 2028 in den deutschen Markt einsteigen will. Dieser Artikel wird weiter aktualisiert.