Aschaffenburg: Gericht prüft Schuldunfähigkeit des mutmaßlichen Aschaffenburg-Täters

Datum16.10.2025 12:08

Quellewww.zeit.de

TLDRNeun Monate nach dem tödlichen Messerangriff auf Kleinkinder in Aschaffenburg beginnt das Verfahren gegen den mutmaßlichen Täter, einen 28-jährigen Afghanen. Die Staatsanwaltschaft betont in einem Gutachten, dass er möglicherweise schuldunfähig war und beantragt seine Unterbringung in einer Psychiatrie. Bei dem Angriff im Januar 2025 starb ein Kleinkind, ein Passant und mehrere Personen wurden verletzt. Der Beschuldigte war bereits wegen krimineller Vorfälle und psychischer Erkrankung bekannt.

InhaltNeun Monate nach dem tödlichen Messerangriff beginnt das Verfahren gegen den Tatverdächtigen. Die Staatsanwaltschaft fordert die Unterbringung in einer Psychiatrie. Rund neun Monate nach einer tödlichen Messerattacke auf eine Gruppe von Kleinkindern in Aschaffenburg hat am Landgericht das Sicherungsverfahren gegen den mutmaßlichen Täter begonnen. Dabei soll nicht nur der Tatablauf aufgeklärt werden, sondern auch die Frage, ob der 28-Jährige bei der Tat im Januar schuldunfähig war. Die Staatsanwaltschaft verweist auf ein forensisch-psychiatrisches Gutachten, demzufolge eine "hohe Wahrscheinlichkeit" bestehe, dass der Beschuldigte infolge einer psychischen Erkrankung nicht in der Lage war, das Unrecht der Tat einzusehen. Sie beantragt deshalb, den Mann dauerhaft in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen. Nach bisherigen Erkenntnissen soll der Mann am 22. Januar 2025 im Aschaffenburger Schöntal-Park eine Gruppe von Krippenkindern mit einem Küchenmesser angegriffen haben. Ein Kleinkind wurde tödlich verletzt. Zudem starb ein 41 Jahre alter Passant, der den Kindern helfen wollte. Zwei weitere Personen, darunter ein weiteres Kleinkind, überlebten schwer verletzt. Auch eine Erzieherin wurde bei dem Angriff verletzt.  Der Mann war den Behörden bereits zuvor bekannt. Seit 2023 wurden mehrere Vorfälle registriert, darunter Ermittlungen wegen Körperverletzung, Widerstands gegen Polizisten und Sachbeschädigung. Zwischenzeitlich war er auch in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht. Der 28-Jährige war aus Afghanistan geflüchtet und in Deutschland untergebracht. Dieser Artikel wird weiter aktualisiert.