Datum14.08.2026 13:30
Quellewww.zeit.de
TLDRDas Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat dem 1. FC Köln den Ausbau seines Trainingszentrums am Geißbockheim erlaubt. Klagen von Bürgerinitiativen und dem NABU wurden abgewiesen, da das Gericht keine Mängel im Bebauungsplan der Stadt Köln erkannte. Umstritten war die geplante Ausweitung auf den Grüngürtel. Als Ausgleich sollen vier Kleinspielfelder für die Öffentlichkeit entstehen. Zuvor hatte das OVG 2022 den Bebauungsplan gekippt, aber das Bundesverwaltungsgericht hob diese Entscheidung auf und verwies den Fall zurück nach Münster.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Urteil“. Lesen Sie jetzt „FC Köln darf Trainingszentrum ausbauen - OVG weist Klagen ab“. Fußball-Bundesligist 1. FC Köln darf sein Trainingszentrum wie geplant ausbauen. Das hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster entschieden. Damit wies der 7. Senat des Gerichts die Klagen einer Bürgerinitiative und des Naturschutzbundes Nabu Deutschland gegen den Bebauungsplan der Stadt Köln zurück. Umstritten war, ob die Ausweitung des Trainingsgeländes auf den Grüngürtel der Stadt mit neuen Plätzen und einem Funktionsgebäude rechtens ist. Das OVG bejahte jetzt diese Frage. Revision ließen die Richter nicht zu. Dagegen ist Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig möglich. Der Vorsitzende Richter Jens Saurenhaus hatte bereits in der mündlichen Verhandlung deutlich gemacht, dass der Senat keine Mängel bei der Aufstellung des Bebauungsplanes erkennen könne. Bei keinem der von den Naturschützern aufgeführten Punkte zum Insekten- oder Fledermausschutz sowie zu Lärm und Verkehrsprognosen sah Saurenhaus Fehler bei der Bewertung der Stadt. Der Verein will die bestehende Sportanlage rund um das im Stadtteil Sülz gelegene Geißbockheim erweitern. Als Ausgleich sollen im Grüngürtel der Stadt auf der sogenannten Gleueler Wiese vier Kleinspielfelder für die Öffentlichkeit entstehen. Naturschützer beklagen die Vollversiegelung und den Verlust für die Allgemeinheit der unter Denkmal- und Landschaftsschutz gestellten Grünfläche. Insgesamt geht es neben den Kleinspielfeldern um drei neue Trainingsplätze und ein Funktionsgebäude auf einer bislang unbebauten Fläche. Im Jahr 2022 hatte das OVG die rechtliche Lage noch anders bewertet und den Bebauungsplan gekippt. Der Verein ging daraufhin in Revision vor das Bundesverwaltungsgericht und hatte Erfolg. Die Richter in Leipzig verwiesen den Streit zurück an das OVG nach Münster, das jetzt neu entschieden hat. © dpa-infocom, dpa:260814-930-529961/1