12-Uhr-Regel beim Spritpreis: Kontrolle der Tank-Regel: Brandenburg noch in Vorbereitung

Datum14.08.2026 07:56

Quellewww.zeit.de

TLDRBrandenburg bereitet die Umsetzung der 12-Uhr-Regel für Spritpreise vor, die seit April gilt und Tankstellen erlaubt, Preise nur einmal täglich anzuheben. Sanktionen für Verstöße obliegen den Bundesländern. Während andere Bundesländer bereits Ermittlungen aufnehmen, fehlt in Brandenburg noch die zuständige Bußgeldbehörde. Die Regelung soll Preisspekulationen eindämmen. In Berlin wurden bereits 79 Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.

InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „12-Uhr-Regel beim Spritpreis“. Lesen Sie jetzt „Kontrolle der Tank-Regel: Brandenburg noch in Vorbereitung“. Längst nicht immer halten Tankstellen die 12-Uhr-Regel für die Spritpreis-Anhebung ein. Für Sanktionen sind die Bundesländer zuständig. Doch Brandenburg geht möglichen Verstößen gegen die seit April geltende Regelung bislang noch nicht nach. In ersten Bundesländern haben dagegen Behörden nach Angaben des Bundeskartellamtes mittlerweile Ermittlungen aufgenommen. Zuvor berichtete die "Märkische Allgemeine Zeitung." Die Landesregierung sei gegenwärtig dabei, die Voraussetzungen für die Umsetzung zu schaffen, teilte das zuständige Verbraucherschutzministerium auf Nachfrage mit. Dazu muss eine Behörde bestimmt werden, die die Bußgelder verhängen kann. Es werde dafür eine Rechtsverordnung vorbereitet, die das Kabinett dann beschließen müsse, hieß es aus dem Ministerium. Seit Anfang April dürfen Tankstellen nur einmal am Tag ihre Spritpreise erhöhen, und zwar um 12 Uhr mittags. Die Anhebung müssen sie innerhalb von fünf Minuten an eine Datenbank des Bundeskartellamtes melden. Die Preisregel wurde wegen des starken Spritpreis-Anstiegs seit Beginn des Irankriegs eingeführt. Das Bundeskartellamt teilte am Donnerstagnachmittag zunächst mit, Brandenburg habe - anders als 13 andere Bundesländer - bislang noch keine konkrete Behörde für die Durchsetzung der 12-Uhr-Preisregel genannt. Die Daten zu Preisanhebung werden bei der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe erfasst und dann an zuständige Landesbehörden weitergeleitet.  Das Verbraucherschutzministerium teilte auf Nachfrage mit, bis zur Bestimmung einer Vollzugsbehörde für Sanktionen sei das Ministerium Ansprechpartner für die Markttransparenzstelle und Empfänger der Daten.  Die Behörden in den Ländern können laut Bundeskartellamt Verstöße mit einer Geldbuße bis zu 100.000 Euro ahnden. In Berlin haben zahlreiche Tankstellen gegen die seit April geltende 12-Uhr-Regel verstoßen, wie aus Angaben der Wirtschaftssenatsverwaltung hervorging. Auf Grundlage der ausgewerteten Daten habe der Senat bislang 79 Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet, hieß es kürzlich. Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) hatte den Mineralölkonzernen angesichts hoher Benzinpreise seit dem Irankrieg Abzocke vorgeworfen. Er forderte die Einführung einer Übergewinnsteuer. © dpa-infocom, dpa:260814-930-527772/1