Datum13.08.2026 15:26
Quellewww.zeit.de
TLDRNRW-Ministerin Verena Schäffer kritisiert Köln, da die Stadt angeblich die Hilfe bei der Beschaffung von Reisedokumenten für rund 500 ausreisepflichtige Personen vom Westbalkan ablehnte. Diese Unterstützung war von einer zentralen Behörde im Auftrag des Ministeriums angeboten worden. Schäffer betont, dass Duldungen nicht unbegrenzt fortgeschrieben werden könnten und ausreisepflichtige Personen zur Ausreise verpflichtet seien, sofern keine Duldungsgründe mehr vorlägen. Die Stadt Köln prüft den Sachverhalt.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Abschiebedebatte“. Lesen Sie jetzt „Abschiebehilfe abgelehnt? Ministerin kritisiert Köln“. Die grüne NRW-Flüchtlings- und Integrationsministerin Verena Schäffer kritisiert, dass die Kölner Ausländerbehörde Hilfe zur Abschiebung ausreisepflichtiger Migranten abgelehnt haben soll. "Warum die kommunale Ausländerbehörde Köln auf die Unterstützung bei der Passersatzpapierbeschaffung für Personen vom Westbalkan verzichtet hat, kann ich nicht nachvollziehen", teilte die Ministerin der Deutschen Presse-Agentur mit. Die Stadt Köln prüft den Fall zurzeit. Nach Recherchen des "Kölner Stadt-Anzeiger" hatte die Zentrale Ausländerbehörde im Kreis Coesfeld im Auftrag des NRW-Fluchtministeriums der Kölner Ausländerbehörde im Jahr 2024 angeboten, für rund 500 ausreisepflichtige Personen aus Westbalkanstaaten notwendige EU-Reisedokumente zu beschaffen. Die Stadtverwaltung habe diese Unterstützung zur Vorbereitung von Abschiebungen jedoch abgelehnt. Schäffer betonte: "Duldungen können nicht einfach fortgeschrieben werden. Wenn Duldungsgründe nicht mehr vorliegen, ist die vollziehbare Ausreisepflicht durchzusetzen. Die regelmäßige Überprüfung von Duldungsfällen schließt auch die Überprüfung von Bleibeperspektiven von gut integrierten Personen mit ein, die sich an Recht und Gesetz halten und hier in Ausbildung oder Arbeit sind." © dpa-infocom, dpa:260813-930-525224/1