Vorwurf der Brandstiftung: Urteil im Prozess gegen zwei Fotografen verschiebt sich

Datum13.08.2026 14:25

Quellewww.zeit.de

TLDRDas Urteil im Prozess gegen zwei Fotografen wegen mehrfacher Brandstiftung verschiebt sich erneut und ist nun für den 25. August angesetzt. Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten vor, Wald und Lagerhallen in Brand gesetzt zu haben, um deren Fotos an Medien zu verkaufen. Dabei nahmen sie auch Gefahren für Einsatzkräfte in Kauf. Der Sachschaden beläuft sich auf mehrere hunderttausend Euro. Die Männer wurden 2025 nach einem Brand festgenommen.

InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Vorwurf der Brandstiftung“. Lesen Sie jetzt „Urteil im Prozess gegen zwei Fotografen verschiebt sich“. Im Prozess gegen zwei Fotografen wegen mehrfacher Brandstiftung verzögert sich das Urteil erneut. Die Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung und das Urteil seien nun für den 25. August geplant, sagte ein Sprecher des Landgerichts Dessau-Roßlau. Bereits zuvor hatte es Verzögerungen gegeben: Unter anderem wegen Krankheit eines Angeklagten waren geplante Termine aufgehoben worden. In dieser Woche waren weitere Zeugen angehört worden. Ein weiterer Beweisaufnahmeantrag müsse nun noch abgearbeitet werden, so der Sprecher weiter.  Die Staatsanwaltschaft wirft beiden Männern vor, unter anderem Waldflächen und Lagerhallen im Landkreis Anhalt-Bitterfeld und umliegenden Regionen in Brand gesetzt zu haben. Dabei sollen sie auch in Kauf genommen haben, dass Einsatzkräfte verletzt werden könnten. Das Feuer sei so gelegt worden, dass sich die Flammen schnell ausbreiteten und die Löscharbeiten erschwert wurden. Durch die Brände ist den Angaben nach ein Sachschaden im mittleren bis hohen sechsstelligen Bereich entstanden. Die Angeklagten waren im September 2025 festgenommen worden, nachdem sie in Raguhn von Beamten nach einem Feuer in einem leerstehenden Bahnhofsgebäude gestellt worden waren. Sie sollen ihre Bilder und Videos etwa an Zeitungen und andere Medien verkauft haben. Durch die Veröffentlichung des Materials sollen die beiden Männer Einnahmen im mittleren vierstelligen Bereich erzielt haben. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt die Unschuldsvermutung. © dpa-infocom, dpa:260813-930-524796/1