Tierschutz: Tötung von Wolfswelpen: Umweltschützer legen Beschwerde ein

Datum13.08.2026 11:27

Quellewww.zeit.de

TLDRUmweltschützer legen Beschwerde gegen die Ablehnung eines Eilantrags ein, der den Abschuss von zwei Wolfswelpen im Lahn-Dill-Kreis stoppen sollte. Sie kritisieren, dass das Gericht die hessische Situation nicht ausreichend berücksichtigt habe. Ziel ist es, den Abschuss bis zur endgültigen Klärung zu verhindern. Ursprünglich untersagte ein Eilbeschluss die Jagd, doch das Verwaltungsgericht Kassel lehnte die Anträge ab, womit nun vier Jungwölfe (abzüglich zweier bereits toter Wölfe) im Lahn-Dill-Kreis gejagt werden dürfen. Der Wolf ist seit März im Bundesjagdgesetz und darf unter bestimmten Bedingungen in Regionen mit gutem Erhaltungszustand bejagt werden.

InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Tierschutz“. Lesen Sie jetzt „Tötung von Wolfswelpen: Umweltschützer legen Beschwerde ein“. Umweltschützer setzen ihren Kampf gegen den möglichen Abschuss von zwei Wolfswelpen im Lahn-Dill-Kreis fort. Es sei Beschwerde gegen die gerichtliche Ablehnung des entsprechenden Eilantrags eingelegt worden, teilte der hessische Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (Bund Hessen) in Frankfurt mit.  Kritisiert werde in dieser Beschwerde unter anderem, dass das Gericht die konkrete Situation in Hessen nicht angemessen berücksichtigt habe. Ziel sei es, den Abschuss bis zur abschließenden gerichtlichen Klärung im Hauptsacheverfahren zu stoppen.  Zunächst hatte ein Eilbeschluss die Jagd verhindert, doch am Montag lehnte das Verwaltungsgericht Kassel die Eilanträge des Naturschutzbundes sowie der Gesellschaft zum Schutz der Wölfe (GzSdW) ab. Damit tritt eine Verfügung des Landes wieder in Kraft, wonach in der Jagdzeit vom 1. Juli bis 31. Oktober im Lahn-Dill-Kreis insgesamt vier junge Wölfe geschossen werden dürfen. Da auf diese Zahl jedoch laut früherer Mitteilung des Regierungspräsidiums Kassel zwei tot aufgefundene Wölfe angerechnet werden, bleibe es bei zwei Jungwölfen. Das betroffene Wolfsrudel lebt bei Greifenstein im Lahn-Dill-Kreis.  Der Wolf ist im März dieses Jahres in das Bundesjagdgesetz aufgenommen worden. Seither können Länder die Jagd in Regionen erlauben, in denen sich der Wolf in einem günstigen "Erhaltungszustand" befindet - wo er also gute Chancen auf einen langfristigen Fortbestand hat. Hessen hatte bereits im Herbst 2024 sein Jagdgesetz geändert und den Wolf ins Jagdrecht aufgenommen. © dpa-infocom, dpa:260813-930-523515/1