Wegen offener Geldforderung: Gericht erlässt Haftbefehl gegen AfD-Politiker Krah

Datum13.08.2026 10:43

Quellewww.zeit.de

TLDRDas Amtsgericht Chemnitz hat einen Haftbefehl gegen den AfD-Politiker Maximilian Krah wegen offener Prozesskosten erlassen. Der Haftbefehl resultiert aus einer juristischen Auseinandersetzung mit Satiriker Jan Böhmermann. Krahs Klage gegen eine Behauptung Böhmermanns im Zusammenhang mit Champagner auf dem Oktoberfest wurde abgewiesen. Nun soll geprüft werden, ob Krahs Immunität als Bundestagsabgeordneter aufgehoben werden muss, um den Haftbefehl vollstrecken zu können. Krah selbst gibt an, die Forderungen begleichen zu wollen.

InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Wegen offener Geldforderung“. Lesen Sie jetzt „Gericht erlässt Haftbefehl gegen AfD-Politiker Krah“. Das Amtsgericht Chemnitz hat einen Haftbefehl gegen den AfD-Bundestagsabgeordneten Maximilian Krah erlassen. Wie eine Gerichtssprecherin bestätigte, wird aktuell geprüft, ob die für eine Vollstreckung nötige Aufhebung von Krahs Immunität als Bundestagsabgeordneter beantragt werden soll. Zuvor hatte der "Spiegel" berichtet. Demnach geht der Haftbefehl auf eine juristische Auseinandersetzung Krahs mit Satiriker Jan Böhmermann über dessen Äußerungen in einem Podcast zurück.  Der AfD-Politiker Krah hatte in einem skurrilen Champagner-Streit mit dem TV-Moderator eine Niederlage einstecken müssen. Krah wollte dem Moderator die Behauptung verbieten lassen, dass der Politiker auf dem Münchner Oktoberfest 200 Flaschen Champagner für das gesamte Festzelt bestellt habe. Das Landgericht Düsseldorf wies die Unterlassungsklage Krahs gegen Böhmermann aber zurück.  Hintergrund des Haftbefehls sind nun laut "Spiegel" offene Forderungen zu den Prozesskosten. Weil der Wahlkreis des Bundestagsabgeordneten in Chemnitz liegt, sei das dortige Amtsgericht zuständig, hieß es auf Nachfrage.  Krah teilte auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit, er habe in dem Rechtsstreit mit Böhmermann bereits im Januar gezahlt und seinen Anwalt nun um Klärung gebeten. "Offenbar geht es um einen zusätzlichen Kleinbetrag an Kosten, den ich nun zahlen werde", fügte er hinzu. Er halte Böhmermann für einen "Widerling" und zahle daher nur nach Prüfung - "Rückforderung bleibt vorbehalten". © dpa-infocom, dpa:260813-930-523253/1