Datum13.08.2026 05:00
Quellewww.zeit.de
TLDRMieter in Hamburg suchen wegen Hitzeproblemen vermehrt Hilfe beim Mieterverein. Die Anfragen, oft aus Dachgeschosswohnungen, sind gestiegen. Vermieter sind nicht verpflichtet, Sonnenschutz wie Rollläden zu installieren. Mietminderungen sind schwierig durchzusetzen, da es keine gesetzliche Höchsttemperatur gibt. Der Mieterbund fordert eine 26-Grad-Grenze und mehr Rechte für Mieter zum Hitzeschutz.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Wohnen“. Lesen Sie jetzt „Verein: Mieter lassen sich zunehmend wegen Hitze beraten“. Wegen unerträglicher Hitze in ihren Wohnungen suchen häufiger Hamburger Rat beim Mieterverein. Der Leiter der Rechtsabteilung des Mietervereins zu Hamburg, Stefan Schmalfeldt, berichtete, es gebe "im Vergleich zu den Vorjahren vermehrte Anfragen, die häufig telefonisch gestellt werden". Schmalfeldt schätzt, rund 120 Anfragen hätten den Verein dieses Jahr erreicht - häufig von Mietern in Dachgeschosswohnungen. Eine entsprechende Statistik zu den Anfragen führt der Mieterverein allerdings nicht. In Hamburg war es vor allem im Juni überdurchschnittlich heiß. Der Deutsche Wetterdienst zählte in dem Monat sechs sogenannte Hitzetage mit einer Temperatur von mindestens 30 Grad. Schmalfeldt sagte, Mieter könnten von Vermietern nicht verlangen, Rollläden, Markisen und Jalousien einzubauen. Falls Mieter selbst Rollläden einbauen wollten, brauchten sie eine Zustimmung des Vermieters. "Die rechtlichen Möglichkeiten für die Mieterseite sind grundsätzlich eingeschränkt." Mietminderungen wegen Hitze lassen sich Schmalfeldt zufolge schwer durchsetzen, weil es bisher keine rechtlichen Vorgaben für eine Höchsttemperatur in Wohnräumen gibt. Schmalfeldt vermutet jedenfalls, dass ein Mangel vorliegen könne, falls die Raumtemperatur in einer Hitzeperiode kaum unter 26 Grad abkühle. Dies müsse der Mieter aber zuerst beweisen. Der Mieterverein habe dieses Jahr keine Mietminderung wegen Hitze durchgesetzt. Der Dachverband Deutscher Mieterbund fordert eine gesetzliche Höchsttemperatur von 26 Grad für Mietwohnungen, eine Beweislasterleichterung in Verfahren und dass Mieter das Recht erhalten, bauliche Veränderungen vorzunehmen, um sich vor Hitze zu schützen. © dpa-infocom, dpa:260813-930-521943/1