Wasserschutzpolizei: Bei Kontrollen: Fähre überfüllt und Kanufahrer betrunken

Datum13.08.2026 04:00

Quellewww.zeit.de

TLDRBei Kontrollen auf Alster und Elbe beanstandete die Hamburger Wasserschutzpolizei eine überfüllte Fähre mit 278 statt 250 Passagieren. Zudem wurde ein Kanufahrer mit 1,37 Promille wegen Trunkenheit im Schiffsverkehr angezeigt. Beide Vorfälle unterstreichen die Notwendigkeit der Einhaltung von Sicherheits- und Alkoholgrenzwerten auf Wasserstraßen. Die Polizei kontrollierte 76 Fahrzeuge und 82 Personen.

InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Wasserschutzpolizei“. Lesen Sie jetzt „Bei Kontrollen: Fähre überfüllt und Kanufahrer betrunken“. Angesichts des sommerlichen Hochbetriebs auf Alster und Elbe hat die Hamburger Wasserschutzpolizei einen ganzen Tag lang Sportboote und Hafenfähren kontrolliert. Es seien 76 Wasserfahrzeuge und 82 Personen überprüft worden, teilte die Polizei nach der Aktion am vergangenen Wochenende mit.  Die Beamten leiteten 16 Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten ein, unter anderem gegen den Schiffsführer einer Hafenfähre, der an den Landungsbrücken 278 statt der erlaubten 250 Passagiere an Bord genommen hatte.  Gegen einen Kanufahrer erstatteten die Beamten Anzeige wegen des Verdachts auf Trunkenheit im Schiffsverkehr. Der beschuldigte 34-Jährige war mit fünf Begleitern in einem Kanu auf einem Nebengewässer der Außenalster unterwegs. Ein Atemalkoholtest ergab bei ihm einen Wert von 1,37 Promille. Dem Mann droht nun ein Strafverfahren. Die Alster ist eine offizielle Wasserstraße und damit gilt für alle Bootsführer das gleiche Alkohollimit wie für Autofahrer. Ab einem Wert 0,5 Promille wird ein Bußgeld fällig, ab 1,1 Promille wird aus der Ordnungswidrigkeit eine Straftat. Kanus, Tret- und Schlauchboote sowie Stand-up-Paddle-Boards seien Wasser-Kleinfahrzeuge, erklärte die Wasserschutzpolizei. Wer mit ihnen unterwegs sei, müsse sich an die Vorschriften halten.  Auch beim Cannabiskonsum müssen Bootsführer den gleichen Grenzwert wie Autofahrer beachten, der Grenzwert liegt bei 3,5 Nanogramm Tetrahydrocannabinol (THC) je Milliliter Blut. © dpa-infocom, dpa:260813-930-521776/1