Datum12.08.2026 18:12
Quellewww.zeit.de
TLDRDas Amtsgericht Mönchengladbach verurteilte ein Ehepaar wegen Betrugs. Sie wohnten über ein Jahr in einem Haus, ohne den Kaufpreis zu zahlen. Die Frau erhielt eine zehnmonatige Bewährungsstrafe, der Ehemann, ein mehrfach vorbestrafter Installateur, 22 Monate Haft. Das Gericht glaubte nicht an ihre Beteuerungen, keine Betrugsabsicht gehabt zu haben. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Amtsgericht Mönchengladbach“. Lesen Sie jetzt „Haftstrafe in Prozess um betrügerischen Hauskauf“. Das Amtsgericht Mönchengladbach hat ein Ehepaar wegen Betrugs verurteilt, weil es in Hückelhoven über ein Jahr lang in einem 240 Quadratmeter großen Haus gewohnt hatte, ohne den Kaufpreis zu zahlen. Außerdem wurde bei den beiden die Einziehung von 27.888 Euro angeordnet (AZ: 90 LS 80/25). Das Schöffengericht verhängte gegen die 58-jährige Frau eine zehnmonatige Bewährungsstrafe. Gegen ihren 59-jährigen Ehemann sei eine 22-monatige Haftstrafe angemessen, erklärte die Vorsitzende Richterin und verwies darauf, dass der gelernte Installateur bereits mehrfach und einschlägig vorbestraft sei. Das Gericht ist überzeugt, dass das Ehepaar Anfang April 2021 das Haus im Kreis Heinsberg gekauft hatte, ohne das nötige Geld dafür zu haben. Der Ehemann hatte demnach den Kauf für 745.000 Euro ausgehandelt, seine Frau den Vertrag unterschrieben. Unter dem Vorwand, sie müssten schon mal renovieren, hatten die Eheleute zwei Monate später den Hausschlüssel bekommen und waren in das Haus eingezogen. 100.000 Euro hatte das Paar erst angezahlt, nachdem der Besitzer den Verkauf rückgängig machen wollte. Der Mann versicherte vor Gericht, er habe nie vorgehabt, den Hausbesitzer zu betrügen. Er machte unter anderem seine Bank für den Zahlungsverzug verantwortlich. Seine Frau hatte über ihre Verteidigerin jede Betrugsabsicht bestritten und erklärt, sie habe nichts von den Problemen gewusst. Die Richter glaubten den beiden aber nicht. Der 39 Jahre alte Hausverkäufer hatte als Zeuge vor Gericht geschildert, dass sich der Angeklagte beim Kauf als Millionär ausgegeben habe, der unter anderem ein Hotel auf Mallorca besitze. "Das Auftreten hat nicht nur mich, sondern auch meinen Makler überzeugt. Daher haben wir damals nicht weiter nachgeforscht." Hinsichtlich der ausbleibenden Zahlung sei er immer wieder vertröstet worden. Erst eineinhalb Jahre nach dem folgenschweren Verkauf räumte das angeklagte Ehepaar das 240-Quadratmeter-Haus – einen Tag vor der vom Besitzer erfolgreich eingeklagten Zwangsvollstreckung. Der 59-Jährige war erst im Juni vom Amtsgericht Geilenkirchen in einem ähnlichen Fall zu einer 14-monatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Dagegen habe er Berufung eingelegt und werde das auch im aktuellen Fall tun, betonte er im Anschluss auf dem Gerichtsflur. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. © dpa-infocom, dpa:260812-930-520646/1