Ausnahmeregelung: Wegen Niedrigwasser: Sachsen lockert Sonntagsfahrverbot

Datum12.08.2026 17:28

Quellewww.zeit.de

TLDRSachsen lockert aufgrund

InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Ausnahmeregelung“. Lesen Sie jetzt „Wegen Niedrigwasser: Sachsen lockert Sonntagsfahrverbot“. Wegen des andauernden Niedrigwassers zieht Sachsen mit Lockerungen beim Sonntagsfahrverbot für Lastwagen nach. Lkw, die Transporte per Binnenschiff ersetzen, dürfen bis einschließlich 31. August 2026 auch sonn- und feiertags fahren, wie das Infrastrukturministerium mitteilte. Das gelte auch für die Samstage, an denen wegen der Ferienreisezeit ein Fahrverbot besteht. Die Niedrigwasserlage werde voraussichtlich weiter anhalten, sagte Infrastrukturministerin Regina Kraushaar (CDU) demnach. Man dürfe nicht warten, bis es zu Engpässen komme. "Deshalb schaffen wir befristet die Möglichkeit, notwendige Transporte für Rohstoffe, Vorprodukte oder Auslieferungen auf die Straße zu verlagern." Die Ausnahme gilt für Lastwagen über 7,5 Tonnen sowie mit Anhängern, wenn sie Transporte ersetzen, die wegen des Niedrigwassers nicht über die Wasserstraße möglich sind. Auch unmittelbar damit verbundene Leerfahrten sind erlaubt. Nicht erfasst sind Großraum- und Schwertransporte.  Der Freistaat revidiert damit seine bisherige Haltung und passt sich den Sonderregelungen zahlreicher anderer Bundesländer an, darunter die sächsischen Nachbarn Brandenburg und Thüringen. Noch am Montag hatte das Ministerium angegeben, dass eine Lockerung des Sonntagsfahrverbots vorerst nicht erforderlich sei. Durch anhaltend niedrige Wasserstände auf deutschen Wasserstraßen ist die Binnenschifffahrt derzeit erheblich beeinträchtigt. Gütertransporte müssen teilweise auf Straßen und Schienen verlagert werden, um Lieferketten aufrechtzuerhalten. Auf der Oberelbe in Tschechien und Sachsen fahren bereits seit Wochen keine Güterschiffe mehr. © dpa-infocom, dpa:260812-930-520419/1