OVG Weimar: AfD-Landrat verliert gegen Carsten Linnemann vor Gericht

Datum12.08.2026 16:35

Quellewww.zeit.de

TLDRDer Sonneberger Landrat Robert Sesselmann (AfD) hat vor dem OVG Weimar einen Rechtsstreit gegen Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) verloren. Sesselmann darf nicht mehr behaupten, Linnemann habe ihm fälschlicherweise die persönliche Verantwortung für die Schließung einer Schule zugeschrieben. Das Gericht entschied, dass Linnemann lediglich die Schließung thematisiert, nicht aber Sesselmanns persönliche Urheberschaft behauptet habe. Sesselmanns Beschwerde gegen eine frühere Unterlassungsverfügung war erfolglos.

InhaltRobert Sesselmann darf nicht mehr behaupten, dass ihm Carsten Linnemann Falsches über die Schließung einer Schule vorgeworfen habe. Der AfD-Landrat klagte vergeblich. Der Sonneberger Landrat Robert Sesselmann (AfD) hat einen Rechtsstreit mit Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) verloren. Der AfD-Politiker darf nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts in Weimar nicht behaupten, Linnemann habe ihm vorgeworfen, die Schließung einer Schule in seinem Landkreis persönlich veranlasst zu haben. Sesselmann hatte Beschwerde gegen eine erfolgreiche Unterlassung eingelegt – ohne Erfolg, wie das Gericht nun mitteilte. Die Entscheidung dazu fiel demnach bereits am 5. August. Sesselmann ist bislang Deutschlands erster und einziger Landrat mit AfD-Parteibuch. Die Thüringer AfD wird vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft und beobachtet. Wie das Gericht ausführte, zog der damalige CDU-Generalsekretär Linnemann im Oktober eine Bilanz der ersten zwei Jahre der Amtszeit des Landrats. Er habe festgestellt, dass im Landkreis Sonneberg entgegen der Ziele der AfD eine seit 120 Jahren bestehende Schule geschlossen worden sei. Sesselmann warf ihm daraufhin vor, Falsches über ihn zu sagen. Linnemann habe ihm die Schließung der Schule persönlich zugeschrieben. In verschiedenen Medien gab er an, dass die Behauptung Linnemanns, er habe die Schule geschlossen, falsch sei. Linnemann stellte vor dem Verwaltungsgericht Meiningen einen Unterlassungsantrag gegen den Landrat und hatte damit Erfolg. Das Verwaltungsgericht stellte fest, dass er nur von der Schulschließung gesprochen habe – aber nicht behauptet habe, dass Sesselmann persönlich die Schule geschlossen habe. Dagegen legte der Landrat eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht ein. Dort hatte er aber keinen Erfolg. Der Beschluss ist nicht mehr anfechtbar.