Datum12.08.2026 15:17
Quellewww.zeit.de
TLDRMecklenburg-Vorpommerns Wissenschaftsministerin Bettina Martin begrüßt die Bafög-Reform des Bundeskabinetts. Angesichts gestiegener Lebenshaltungs- und Wohnkosten sei die Anhebung der Fördersätze und weitere Verbesserungen notwendig. Ab April 2025 erhalten Bafög-Empfänger mehr Geld. Die Wohnkostenpauschale soll 2027 steigen, der Grundbedarf schrittweise bis 2029. Zukünftig soll die Höhe alle zwei Jahre überprüft werden.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Studienfinanzierung“. Lesen Sie jetzt „MV-Hochschulministerin begrüßt Bafög-Reform“. Mecklenburg-Vorpommerns Wissenschaftsministerin Bettina Martin hat die vom Bundeskabinett auf den Weg gebrachte Bafög-Reform begrüßt. Angesichts steigender Lebenshaltungs- und Wohnkosten sei die geplante Anhebung wichtig, erklärte die SPD-Politikerin. Studieren dürfe nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen. Bafög-Empfänger sollen vom 1. April kommenden Jahres an mehr Geld bekommen. Der Gesetzentwurf sieht höhere Fördersätze und weitere Verbesserungen vor. Bundestag und Bundesrat sollen das Paket im Herbst beraten und verabschieden. In Mecklenburg-Vorpommern bezogen im vergangenen Jahr laut Statistischem Bundesamt rund 6.100 Studierende Bafög - das war der monatliche Durchschnittsbestand. Im Wintersemester 2024/2025 waren an den MV-Hochschulen rund 36.000 Studierende eingeschrieben. Damit erhielt etwa jeder Sechste Bafög. Zuerst soll die Wohnkostenpauschale im Bafög für diejenigen, die nicht mehr bei den Eltern wohnen, zum Sommersemester 2027 von jetzt 380 auf dann 440 Euro im Monat steigen. Das war eigentlich schon für das bevorstehende Wintersemester geplant. Die Koalition konnte sich aber lange nicht auf die Finanzierung der Reform verständigen, was zu Verzögerungen führte. Der Bafög-Grundbedarf für Studierende, der aktuell bei 475 Euro liegt, soll anschließend in zwei Schritten auf 563 Euro - das aktuelle Niveau der Grundsicherung - angehoben werden: zum Wintersemester 2027/28 auf 503 und zum Sommersemester 2029 schließlich auf 563 Euro. Ab 2030 soll die Bafög-Höhe alle zwei Jahre überprüft und gesetzlich neu festgesetzt werden. Das soll mehr Stetigkeit ins System bringen. © dpa-infocom, dpa:260812-930-519603/1