Nachrichtendienste: Opposition und Datenschutzbeauftragte kritisieren Geheimdienstreform

Datum12.08.2026 14:27

Quellewww.zeit.de

TLDRDie Geheimdienstreform der Bundesregierung stößt auf scharfe Kritik von Grünen, Linken und dem Datenschutzbeauftragten. Sie befürchten eine Gefährdung der Trennung von Polizei und Geheimdiensten, was historisch bedenklich sei. Kritisiert wird auch die eingeschränkte Kontrolle der Nachrichtendienste und die Entziehung der Datenschutzaufsicht über den BND. Der Zugriff auf Videoüberwachung und die unbefristete Datenspeicherung werden als verfassungswidrig bemängelt.

InhaltGrüne und Linke sehen in der Geheimdienstreform die Trennung von Polizei und Geheimdienst gefährdet. Der Datenschutzbeauftragte hält einige Punkte für verfassungswidrig. Die Oppositionsparteien im Bundestag haben die von der Bundesregierung verabschiedete Geheimdienstreform deutlich kritisiert. Der stellvertretende Vorsitzende des Parlamentarischen Kontrollgremiums, Konstantin von Notz (Grüne), mahnte die aus seiner Sicht nicht ausreichende Kontrolle von Bundesnachrichtendienst (BND) und Verfassungsschutz. "Zukünftig sollen Agenten auch gegen Bürgerinnen und Bürger wirken können – ohne dass das wie bei der Polizei transparent und rechtsstaatlich überprüfbar erfolgt", sagte von Notz im ARD-Morgenmagazin. In eine ähnliche Richtung argumentierte der verteidigungspolitische Sprecher der Linksfraktion, Ulrich Thoden. Er kritisierte im Morgenmagazin die Aufhebung der Trennung zwischen Polizei und Geheimdiensten. "Das ist eben eine bittere Lektion aus unserer Geschichte, insbesondere aus der Gestapo, die wir lernen mussten und die uns die Alliierten ins Stammbuch geschrieben haben", sagte Thoden. Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Louisa Specht-Riemenschneider, kritisierte, dass ihrer Behörde durch die Reform die datenschutzrechtliche Aufsicht über den BND entzogen wird. Betroffene könnten damit auch nur sehr eingeschränkt erfahren, wie Nachrichtendienste ihre Daten verarbeiten. Specht-Riemenschneider sieht auch kritisch, dass die Nachrichtendienste künftig auf öffentliche und private Videoüberwachungsanlagen im öffentlichen Raum zugreifen dürften. Auch die unbefristete Speicherung von personenbezogenen Daten ist aus ihrer Sicht verfassungswidrig. Dieser Artikel wird weiter aktualisiert.