Datum12.08.2026 14:23
Quellewww.zeit.de
TLDRDie EU genehmigt 75 Millionen Euro deutsche Staatshilfe für ein neues Stadion in Oldenburg. Die Förderung entspricht EU-Vorschriften und soll den Bau und Betrieb der Arena ermöglichen, die primär dem VfB Oldenburg dienen wird, aber auch für andere Sportarten und kulturelle Veranstaltungen nutzbar ist. Die Stadt Oldenburg begründet das Projekt mit wirtschaftlicher Entwicklung und der Förderung von Sport und Kultur, da private Finanzierung nicht ausreicht. Das Stadion soll 2029 fertiggestellt sein.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Fußball“. Lesen Sie jetzt „EU genehmigt Millionen-Staatshilfe für Stadion in Oldenburg“. Die Europäische Kommission hat grünes Licht für eine deutsche Staatshilfe in Höhe von 75 Millionen Euro für den Bau und Betrieb des neuen Stadions in Oldenburg gegeben. Wie die Brüsseler Behörde mitteilte, entspricht die Förderung den EU-Vorschriften für Beihilfen. Nach Angaben der Stadt Oldenburg soll die Arena 10.604 Sitz- und Stehplätze haben, bei Bedarf soll die Kapazität auf bis zu 15.000 Zuschauerinnen und Zuschauer erweitert werden können. Im geplanten Stadion soll vor allem Fußball-Regionalligist VfB Oldenburg seine Spiele austragen, aber auch Platz für andere Sportveranstaltungen, etwa American Football oder Reitturniere, sowie kulturelle Aktivitäten wie Konzerte sein. Die Stadt Oldenburg verfolge mit dem Projekt das Ziel, die wirtschaftliche Entwicklung der Region zu fördern und sportliche, kulturelle sowie gesellschaftliche Aktivitäten zu unterstützen, heißt es in der Mitteilung der Kommission. Die Fördermaßnahme sei erforderlich, da keine ausreichende private Finanzierung für das Vorhaben zur Verfügung stehe, so die Wettbewerbshüter in Brüssel. Das Geld geht demnach an ein Unternehmen, das sich vollständig im Eigentum der Stadt befindet. Als Auftragssumme für den Bau veranschlagt die Stadt 57,3 Millionen Euro. Der Beginn des Stadionbaus ist Angaben der Stadt zufolge für den 1. Juli 2027 vorgesehen, eine Fertigstellung strebt sie Ende 2028/Anfang 2029 an. Staatshilfe unterliegt in der EU strengen Regeln, um Wettbewerbsverzerrung zu vermeiden. So soll verhindert werden, dass finanzstarke Länder wie Deutschland und Frankreich ihren Unternehmen unverhältnismäßige Vorteile gegenüber Unternehmen aus kleineren Ländern verschaffen. © dpa-infocom, dpa:260812-930-519211/1