Studienfinanzierung: Kabinett bringt Bafög-Erhöhung auf den Weg

Datum12.08.2026 11:34

Quellewww.zeit.de

TLDRDas Bundeskabinett hat eine Bafög-Reform auf den Weg gebracht, die eine Erhöhung der Leistungen vorsieht. Ab Sommersemester 2027 steigt die Wohnkostenpauschale von 380 auf 440 Euro. Der Grundbedarf wird schrittweise von 475 Euro auf 563 Euro im Sommersemester 2029 angehoben. Auch das Schüler-Bafög steigt. Ziel ist, das Bafög als zentrale Ausbildungsförderung zu stärken, was angesichts gestiegener Lebenshaltungskosten begrüßt wird.

InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Studienfinanzierung“. Lesen Sie jetzt „Kabinett bringt Bafög-Erhöhung auf den Weg“. Bafög-Empfänger sollen im nächsten Jahr mehr Geld bekommen. Das Bundeskabinett in Berlin hat eine entsprechende Reform der Ausbildungsfinanzierung auf den Weg gebracht. Der Gesetzentwurf soll im Herbst in Bundestag und Bundesrat beraten und verabschiedet werden.  Die im Bafög enthaltene Wohnkostenpauschale für diejenigen, die nicht mehr bei den Eltern wohnen, soll demnach zum Sommersemester 2027 von jetzt 380 auf 440 Euro im Monat steigen. Der sogenannte Bafög-Grundbedarf für Studierende, der aktuell bei 475 Euro liegt, wird danach in zwei Schritten auf das aktuelle Niveau der Grundsicherung angehoben: zum Wintersemester 2027/28 auf 503 und zum Sommersemester 2029 auf 563 Euro. Auch das Schüler-Bafög steigt. Bundesforschungsministerin Dorothee Bär (CSU) sagte: "Mit dem Kabinettbeschluss sind wir einen entscheidenden Schritt gegangen, damit das Bafög sein Aufstiegsversprechen erfüllen kann." Das Bafög sei und bleibe die zentrale gesetzliche Leistung zur Finanzierung von akademischen und schulischen Ausbildungen. Die Erhöhung der Wohnkostenpauschale war ursprünglich schon für das bevorstehende Wintersemester geplant gewesen. Die Koalition hatte sich aber lange nicht auf die Finanzierung der Reform verständigen können, was zu Verzögerungen führte. Studierendenvertreter hatten lange auf eine Bafög-Anhebung gedrängt. Sie verwiesen auf die gestiegenen Lebenshaltungskosten, besonders die Wohnkosten. © dpa-infocom, dpa:260812-930-518065/1