Fußball: Kartellamt: Grundsätzlich keine Bedenken gegen 50+1-Regel

Datum12.08.2026 10:28

Quellewww.zeit.de

TLDRDas Bundeskartellamt hat keine grundsätzlichen kartellrechtlichen Bedenken gegen die 50+1-Regel im deutschen Fußball. Die Regel, die Investoren die Stimmenmehrheit an Kapitalgesellschaften von Vereinen verbietet, bleibt somit bestehen. Das Amt gab jedoch Hinweise zur rechtssicheren Anwendung der Regel an die Bundesliga.

InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Fußball“. Lesen Sie jetzt „Kartellamt: Grundsätzlich keine Bedenken gegen 50+1-Regel“. Das Bundeskartellamt hat keine grundsätzlichen kartellrechtlichen Bedenken gegen die 50+1-Regel im deutschen Fußball. Nach Abschluss des Verfahrens gab die Behörde jedoch Hinweise an die Bundesliga-Dachorganisation, um die Regel auch zukünftig rechtssicher anzuwenden. Die Regel gibt im Kern vor, dass Investoren keine Stimmenmehrheit an den Kapitalgesellschaften von Vereinen übernehmen können. © dpa-infocom, dpa:260812-99-314871/1