Datum12.08.2026 04:00
Quellewww.zeit.de
TLDREin 30-jähriger Eritreer muss sich vor dem Landgericht Ulm wegen versuchten Mordes verantworten. Er soll im Januar einen Angestellten eines Elektrofachmarktes mit 15 Messerstichen lebensgefährlich verletzt haben, auch zwei Kollegen wurden verletzt. Der mutmaßliche Täter gestand die Tat, begründet mit "Frust, Wut und Verzweiflung". Er war bereits mehrfach straffällig geworden und hatte keinen Flüchtlingsstatus mehr. Nach der Tat wurde er nach einem Angriff auf Polizisten niedergeschossen. Ein Urteil wird heute erwartet.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Urteil nach Mordversuch“. Lesen Sie jetzt „15 Messerstiche im Elektrofachmarkt - Urteil erwartet“. Er hat einen Angestellten eines Elektrofachmarktes in Ulm mit einem Küchenmesser schwer verletzt. Doch warum? Vor dem Landgericht Ulm wird heute ein Urteil erwartet. Der mutmaßliche Täter, ein 30 Jahre alter Mann aus Eritrea, hatte den Angriff auf den Angestellten, der in der Abteilung für Mobiltelefone arbeitete, gestanden. Er habe aus "Frust, Wut und Verzweiflung gehandelt", ließ er über seinen Verteidiger wissen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm versuchten Mord und schwere Körperverletzung vor. Er soll Mitte Januar den Angestellten mit 15 Messerstichen lebensgefährlich verletzt haben. Auch zwei Kollegen des Mannes wurden verletzt. Der 30-Jährige und sein Opfer kannten sich nicht. Der 30-Jährige war nach der Tat aus dem Geschäft geflüchtet, dann aber von der Polizei gestellt worden. Als er laut Polizei das Messer nicht niederlegen wollte und stattdessen auf die Beamten losging, wurde er niedergeschossen und schwer verletzt. Er sitzt seit Januar in Untersuchungshaft. Der 30-Jährige reiste 2017 nach Deutschland ein und geriet seitdem schon mehrmals mit dem Gesetz in Konflikt. Er wurde wegen vorsätzlicher Körperverletzung, versuchter und vollendeter gefährlicher Körperverletzung, tätlichen Angriffs sowie Sachbeschädigung verurteilt. Der Eritreer hat seit 2023 keinen Flüchtlingsstatus mehr. Im Januar 2024 beantragte das Regierungspräsidium Tübingen seine Ausweisung. Diese scheiterte. Erst im vergangenen Dezember - also kurz vor der Tat in Ulm - wurde der 30-Jährige aus dem Gefängnis entlassen und stand seither unter Führungsaufsicht. © dpa-infocom, dpa:260812-930-516351/1