Künstliche Intelligenz: Anthropic will KI-Texte mit unsichtbarem Wasserzeichen versehen

Datum12.08.2026 00:08

Quellewww.zeit.de

TLDRAnthropic plant, Texte seines KI-Chatbots Claude mit einem unsichtbaren Wasserzeichen zu versehen. Dies dient der Einhaltung von EU-Vorgaben, die maschinenlesbare Kennzeichnungen für KI-generierte Inhalte fordern, um Missbrauch entgegenzuwirken. Die Kennzeichnung bleibt auch bei Kopien erhalten und signalisiert, dass ein Text von Claude erstellt oder bearbeitet wurde, jedoch nicht zwingend komplett generiert ist. Anthropic reagiert damit auf die EU-Regulierung, die ab sofort gilt und bei Nichteinhaltung Strafen vorsieht.

InhaltTexte, die mit dem Chatbot Claude geschrieben oder bearbeitet wurden, sollen künftig eine Kennzeichnung erhalten. Damit will das Unternehmen EU-Anforderungen einhalten. Das US-Unternehmen Anthropic hat angekündigt, Texte seines Chatbots Claude mit einem unsichtbaren Wasserzeichen zu versehen, um den EU-Vorgaben zum Umgang mit Künstlicher Intelligenz (KI) zu entsprechen. Die Funktion ist laut Unternehmen für Nutzer unsichtbar und bleibt auch dann erhalten, wenn ein Text kopiert und an anderer Stelle wieder eingefügt wird. Die Kennzeichnung erfolgt, indem Claude Texte oder Bilder mit Metadaten versieht. Das Wasserzeichen bedeute nicht unbedingt, dass Claude den Text erstellt habe. Womöglich sei dieser nur von dem KI-Chatbot bearbeitet oder Korrektur gelesen worden, führte Anthropic weiter aus. In Claude-Versionen, die nach dem 2. August veröffentlicht wurden, ist das Wasserzeichen dem Unternehmen zufolge bereits integriert. Ältere Versionen sollen später entsprechend aktualisiert werden. Mit den Änderungen kommt Anthropic EU-Anforderungen nach. Die EU verlangt, dass KI-generierte Inhalte wie Bilder, Videos oder Texte maschinenlesbare Kennzeichnungen aufweisen müssen. Bei Verstößen drohen Geldstrafen. Einen freiwilligen Verhaltenskodex haben bereits 190 Unternehmen unterschrieben, darunter Google, Meta, Microsoft, Mistral und OpenAI. Die Kennzeichnungspflichten gelten nicht für Privatpersonen, es sei denn, sie nutzen die KI zu beruflichen Zwecken. Google teilte unterdessen mit, dass sein KI-Chatbot Gemini die Marke von einer Milliarde Nutzer im Monat überschritten habe.