Schlagerstar: Warum Matthias Reim 35.000 Euro Steuern nachzahlen musste

Datum11.08.2026 20:33

Quellewww.spiegel.de

TLDRSchlagersänger Matthias Reim musste 35.000 Euro Steuern nachzahlen, da er dem Finanzamt seine dauerhafte Trennung von seiner damaligen Ehefrau Sarah Stanek nicht mitgeteilt hatte. Nach Bekanntwerden der Trennung im Jahr 2013, belegt durch einen Zeitungsartikel, wurde Reim rückwirkend in die ungünstigere Steuerklasse 1 für Singles eingestuft. Dies führte zur Nachforderung, obwohl die Scheidung erst 2017 offiziell erfolgte.

InhaltWenn Ehegatten dauerhaft getrennt leben, ändert sich ihre Steuerklasse. Diese Regel wurde vor einigen Jahren Schlagerstar Matthias Reim zum Verhängnis. Dem Finanzamt soll er Zehntausende Euro geschuldet haben. "Ich hab’ geträumt von Dir" ist einer von seinen größten Hits – doch das Finanzamt hat er damit sicher nicht gemeint: Im Interview mit der "Bild"-Zeitung  berichtet Schlagersänger Matthias Reim von einem unangenehmen Brief, den er 2021 erhalten habe. Darin habe das Finanzamt eine hohe Steuernachzahlung von ihm gefordert – in Höhe von 35.000 Euro. 2013 zerbrach seine Ehe mit Sarah Stanek. Obwohl die offizielle Scheidung erst einige Jahre später erfolgte, hatte die räumliche Trennung bereits steuerliche Konsequenzen. Da Reim dem Finanzamt seine dauerhafte Trennung zunächst nicht mitteilte, wurde die fünfstellige Nachzahlung offenbar erst Jahre später von ihm verlangt. Auslöser für die Trennung von Stanek war ein Foto, das Reim gemeinsam mit seiner heutigen Ehefrau Christin Stark bei einem Mittagessen in Berlin zeigte. Die "Bild"-Zeitung veröffentlichte die Aufnahme 2013. Wenig später trennte sich Reim endgültig von Sarah Stanek. Sie verließ seine Villa, während Christin Stark dort einzog. Zu diesem Zeitpunkt war Reim noch mit Stanek in dritter Ehe verheiratet. Erst 2017 wurde die Ehe offiziell geschieden. Gegenüber der "Bild" erklärte Reim, dass die Behörde in der Nachzahlungsforderung auf den veröffentlichten Artikel verwiesen habe. Dieser habe als Beleg dafür gedient, dass Reim bereits seit der damaligen Zeit nicht mehr mit seiner Ehefrau zusammengelebt habe. Dadurch hätte er wieder der Steuerklasse 1 für Singles zugeordnet werden müssen, statt von der günstigeren Besteuerung für Verheiratete zu profitieren. Bei der anschließenden Neuberechnung kam das Finanzamt auf eine Nachzahlung von 35.000 Euro. Reim ließ die Forderung zunächst überprüfen. "Leider hatte das Finanzamt recht", räumt Reim jedoch ein. "Denn bei einer endgültigen Trennung fällt man zurück in die höhere Single-Steuerklasse 1 – auch wenn man weiter verheiratet bleibt." Blicken Sie bei Ihrer Steuererklärung auch manchmal nicht durch? Keine Sorge, Sie sind nicht allein. Wie sie möglichst ohne Stress ihre Bürokratie bewältigen, lesen Sie hier .