Eifersucht und verletzte Ehre: Mordprozess - Eifersucht, Ehrgefühl, tödlicher Schuss

Datum11.08.2026 13:17

Quellewww.zeit.de

TLDRVor dem Landgericht Ellwangen beginnt der Prozess gegen einen 37-Jährigen, der seine Ehefrau mit einem Kopfschuss getötet haben soll. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Heimtücke und niedrige Beweggründe vor, wie Eifersucht und ein gekränktes Ehrgefühl. Der Angeklagte soll seine Frau aus geringer Entfernung erschossen haben, als sie ihren Arbeitsplatz verließ. Es wird von Besitzdenken und dem Wunsch, seine Ehre wiederherzustellen, ausgegangen. Der Prozess, der von erhöhten Sicherheitsvorkehrungen begleitet wird, wird voraussichtlich bis Ende September dauern.

InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Eifersucht und verletzte Ehre“. Lesen Sie jetzt „Mordprozess - Eifersucht, Ehrgefühl, tödlicher Schuss“. Besitzdenken, übersteigertes Ehrgefühl und Eifersucht: Begleitet von einem massiven Sicherheitsaufgebot hat vor dem Landgericht Ellwangen der Prozess gegen einen 37 Jahre alten Mann begonnen, der seine Ehefrau mit einem Kopfschuss ermordet haben soll - ausgerechnet am Tag des Geburtstags des ältesten Sohnes. Die Staatsanwaltschaft geht von Heimtücke und niedrigen Beweggründen aus. Zum Auftakt des Prozesses wurde nur die Anklage verlesen.  Laut Staatsanwaltschaft soll der Angeklagte im vergangenen Februar in Schrozberg (Kreis Schwäbisch Hall) aus einem Abstand von "40 bis 50 Zentimetern" mit einer Pistole in die Stirn seiner Frau geschossen haben. Das Motiv laut Staatsanwaltschaft: Eifersucht. Der 37-Jährige sah sich laut Anklage deshalb in seiner Ehre gekränkt. Er habe deshalb das Verhalten der Frau bestrafen und seine Ehre mit dem Mord wiederherstellen wollen. Der 37 Jahre alte Mann soll laut Anklage am 10. Februar auf seine Ehefrau auf einer Feuertreppe hinter dem gemeinsam betriebenen Dönerimbiss gewartet haben. Als die Frau im Begriff war, den Imbiss zu verlassen und über die Feuertreppe zur gemeinsamen Wohnung hinaufzusteigen, soll der Angeklagte aus erhöhter Position mit einer Walther PPK geschossen haben. Die 38-Jährige erlag noch vor Ort ihren schweren Verletzungen. Der Angeklagte und seine Ehefrau stammen nach Auskunft eines Gerichtssprechers aus demselben Dorf in der Türkei und gehören der Volksgruppe der Kurden an. Der 37-Jährige ist laut Anklage deutscher und türkischer Staatsangehöriger. Die drei gemeinsamen Kinder sind demnach 9, 16 und 18 Jahre alt. Der Prozessauftakt wurde von einem massiven Sicherheitsaufgebot begleitet. Hierzu waren auch zusätzliche Justizbeamte aus Ulm und Stuttgart vor und im Ellwanger Justizgebäude im Einsatz. Der Vorsitzende Richter Bernhard Fritsch sprach zu Beginn von einem "sehr emotionalen" Verfahren. Er deutete an, dass die Polizei Hinweise aus der Türkei erhalten habe, dass es möglicherweise zu einer Eskalation zwischen den Familien des Opfers und des Angeklagten im Gerichtssaal kommen könnte. Am ersten Tag blieb es allerdings im Saal ruhig. Als Nebenkläger treten die Eltern und Geschwister der Getöteten auf. Die drei Kinder machen hingegen keine Ansprüche vor Gericht geltend. Der älteste Sohn des Paares soll mit seinen Geschwistern im Laufe des Prozesses als Zeuge aussagen. Dabei will das Gericht ergründen, was die Kinder von den Mordvorbereitungen des Vaters mitbekommen haben.  Die Frau soll sich laut Anklage keines Angriffs auf ihr Leben bewusst gewesen sein, als sie den Dönerimbiss durch die Hintertüre in Richtung Feuertreppe verließ. Diese Arg- und Wehrlosigkeit soll ihr auf der Feuertreppe wartende Ehemann bewusst ausgenutzt haben. Angeklagt ist deswegen Mord mit dem Mordmerkmal Heimtücke. Die Anklage spricht auch vom Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe. Vorliegend wirft sie dem Angeklagten vor, aus Besitzdenken und übersteigertem Ehrgefühl, welches er durch die angebliche Untreue seiner Ehefrau geschädigt gesehen haben soll, gehandelt zu haben. Für die angebliche Untreue sollte die Ehefrau nach Ansicht der Staatsanwaltschaft mit dem Tode bestraft werden. Es sind noch fünf Verhandlungstage bis Ende September eingeplant. Am nächsten Verhandlungstag (21. August) erhält der Angeklagte Gelegenheit zur Einlassung. Dieser Termin können gegebenenfalls nach wenigen Minuten wieder vorbei sein, sagte ein Gerichtssprecher. © dpa-infocom, dpa:260811-930-513884/1