Datum28.11.2025 14:14
Quellewww.zeit.de
TLDRMünchen hat wegen illegalem Leerstand Bußgelder von insgesamt 230.000 Euro verhängt, um Wohnraum in der von Wohnungsnot betroffenen Stadt zurückzugewinnen. Steht ein Wohnobjekt länger als drei Monate leer, kann dies als Zweckentfremdung gewertet werden. Ausnahmen gelten nur in bestimmten Fällen, wie z.B. bei Sanierungen oder unklaren Eigentumsverhältnissen. Dritte Bürgermeisterin Verena Dietl betont die Dringlichkeit, Wohnungen auf dem Markt anzubieten, da viele Menschen nach bezahlbarem Wohnraum suchen.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „"Jede Wohnung zählt"“. Lesen Sie jetzt „München verhängt 230.000 Euro Bußgelder wegen Leerstands“. Illegal leerstehende Häuser und Wohnungen - und das in der von akuter Wohnungsnot geplagten Stadt München? Für das Sozialreferat nicht tragbar. Die Behörde verhängte deshalb wegen mehrerer Objekte Bußgelder in Höhe von insgesamt rund 230.000 Euro. Steht Wohnraum länger als drei Monate leer, kann dies grundsätzlich eine Zweckentfremdung sein, wie die Stadtverwaltung im Internet erklärt. Wenn zulässige Gründe vorliegen, kann es Ausnahmen von dieser Linie geben. Dazu zählen etwa der geplante Verkauf oder die Sanierung einer Wohnung oder eine Unklarheit der Eigentumsverhältnisse, etwa bei Erbauseinandersetzungen. "Jede Wohnung zählt in einer Stadt, in der so viele Menschen nach bezahlbarem Wohnraum suchen", sagte Münchens Dritte Bürgermeisterin Verena Dietl (SPD). Bei den Bußgeldern ging es nach Angaben Dietls um eine Wohnung, ein Reihenhaus, ein Einfamilienhaus und ein Mehrfamilienhaus. Doch auch sonst gehe München konsequent gegen illegale Leerstände vor, um Wohneinheiten wieder dem Wohnungsmarkt zuzuführen, sagte die SPD-Politikerin. © dpa-infocom, dpa:251128-930-354372/1